Im Bundestag beschlossen: Mit elektronischer Fußfessel gegen häusliche Gewalt

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen. Ziel ist es, Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schneller zu handeln und bundesweit einheitliche Regeln zu schaffen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf nun zugestimmt. 

Hintergrund ist, dass jährlich mehr als 250.000 Fälle häuslicher Gewalt erfasst werden – der Großteil der Betroffenen sind Frauen. Diese Entwicklung ist ein klarer Handlungsauftrag. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache.

Auch Anti-Gewalt-Trainings sollen Übergriffe verhindern

Kern des Vorhabens sind zwei Maßnahmen: eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen die Fußfessel anordnen können, um Abstands- und Kontaktverbote wirksam durchzusetzen. 

So werden Annäherungen früh erkannt und die Polizei kann umgehend reagieren. Auf Wunsch erhalten Betroffene ein Warngerät. Anti-Gewalt-Trainings durchbrechen Gewaltmuster und senken Rückfallrisiken. „Das Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern”, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

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Quelle: Bundesregierung am 08. Mai 2026

Symbolfoto (c) picture-alliance/Ulrich Baumgarten