Das ifo Institut schlägt eine Reform der Erbschaftsteuer im Sinne eines „Flat-Tax“-Modells vor. Der Vorschlag sieht einen niedrigen Steuersatz etwa in Höhe von 10 Prozent vor, der für alle Vermögensarten gilt. Zudem sind hohe individuelle Freibeträge sowie großzügige Stundungsregelungen für Betriebsvermögen vorgesehen. Andere bestehende Vergünstigungen und Sonderregelungen sollten abgeschafft werden.
„Eine bloße Abschaffung der Sonderregeln für Betriebsvermögen ohne einen niedrigeren Steuersatz würde existenzbedrohend für viele mittelständische Unternehmen sein und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest (Foto). „Gleichzeitig sorgen die Sonderregelungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine teils sehr unfaire Steuerlastverteilung. Durch einen niedrigen und einheitlichen Steuersatz, der für alle Vermögensarten gilt, könnten Unternehmenserben die Steuerlast tragen.“ Dadurch, dass das System deutlich vereinfacht wird, fallen auch Bürokratie- und Anpassungskosten für Unternehmen weg.
Für mögliche Liquiditätsengpässe bei nicht liquiden Vermögensarten wie Betriebsvermögen und Immobilien sieht der ifo-Vorschlag eine niedrig verzinsliche Stundung vor. Allgemeine Freibeträge und eine Differenzierung nach Verwandtschaftsgrad wären nach wie vor möglich. Zudem sollten Freibeträge dynamisch angepasst werden, unter Berücksichtigung der Immobilien- und Vermögenspreisinflation. Die aktuellen Freibeträge seien seit über 15 Jahren unverändert, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Vermögensinflation zu starken Verzerrungen führt. Die genaue Festlegung der Freibeträge und des Steuersatzes kann politisch so ausgestaltet werden, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Gesamtvolumen unverändert bleiben.
Clemens Fuest (Foto)
Präsident des ifo Instituts
Text/Foto: ifo Institut am 22. Januar 2026
