Hohe Kosten bei Heizungsumstellung / Energieminister Willingmann sieht beim GebÀudeenergiegesetz des Bundes weiteren Nachbesserungsbedarf

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Magdeburg/ST. Beim Einbau neuer Heizungen sollen ab 2024 nur noch Modelle zum Einsatz kommen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten. Eine entsprechende Novelle des GebĂ€udeenergiegesetzes (GEG) hat die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen; sie geht nun zur weiteren Beratung in den Bundestag. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) sieht am Gesetzentwurf sowie an der geplanten Bundesförderung Nachbesserungsbedarf und dringt auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

„Mehr als 80 Prozent der Neubauten in Sachsen-Anhalt werden bereits heute mit klimafreundlichen WĂ€rmepumpen ausgestattet – das ist also kein Hexenwerk. Problematisch wird es allerdings bei den Bestandsbauten“, betonte Willingmann am Donnerstag. „Bei alten GebĂ€uden mĂŒsste der Heizungstausch oftmals mit einer energetischen Sanierung des Hauses einhergehen, um eine effiziente Lösung zu erreichen. Das wird viele Betroffene angesichts der hohen Kosten und kurzen Fristen ĂŒberfordern. Und kann nicht im Sinne einer sozialvertrĂ€glichen Energiewende sein.“

Nach einer Heizungs-Havarie werden EigentĂŒmer von Bestandsbauten nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur drei Jahre Zeit haben, die energetische Sanierung des GebĂ€udes sowie den Austausch der alten Heizung zu planen. „Um die kostenintensiven Maßnahmen bewĂ€ltigen zu können, sollten die Umsetzungsfristen gestreckt und die finanzielle UnterstĂŒtzung ausgeweitet werden“, forderte Willingmann. „So unbestreitbar die Energiewende erforderlich ist: Es hilft nicht, energiepolitisch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.“

Aktuell werden in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Landesinnungsverbands der Schornsteinfegerinnung rund 130.000 Ölheizungen und 380.000 Gasheizungen in BestandsgebĂ€uden betrieben. 

Um den Heizungstausch finanziell zu unterstĂŒtzen, will der Bund die bestehende Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) ausweiten. KĂŒnftig soll es eine Grundförderung mit einem Fördersatz von 30 Prozent fĂŒr alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter geben, die eine alte gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen. Hinzu kommen weitere zusĂ€tzliche Boni von bis zu 20 Prozent, etwa wenn keine Rechtspflicht zum Heizungstausch besteht, jedoch eine besonders alte Heizung getauscht werden soll.

Der finanzielle Anreiz wird allerdings dadurch gemindert, dass die Kosten fĂŒr den Heizungstausch sowie fĂŒr energetische Sanierungen in den vergangenen Jahren ebenfalls erheblich gestiegen sind. Heute liegt der Preis fĂŒr eine LuftwĂ€rmepumpe mit Warmwasserbereitung fĂŒr ein Einfamilienhaus Branchenangaben zufolge in einer Spannbreite von 25.000 bis 30.000 Euro. Energetische Sanierungen können je nach Aufwand ebenfalls Kosten von mehreren zehntausend Euro verursachen.

„Wer neben den Mitteln fĂŒr den Heizungstausch auch noch die Gelder fĂŒr eine energetische Sanierung aufbringen muss, wird am Ende trotz Bundesförderung viel Geld investieren mĂŒssen. Geld, das viele in Sachsen-Anhalt nicht mal eben auf der hohen Kante liegen haben“, so Willingmann weiter. Der Minister wies zudem darauf, dass Handwerksbetriebe aktuell voll ausgelastet seien und bei WĂ€rmepumpen aufgrund von LieferengpĂ€ssen und hoher Nachfrage mit langen Wartezeiten zu rechnen sei. „Die gesetzlichen Fristen und Förderprogramme sollten angesichts der Marktlage noch mal auf den PrĂŒfstand gestellt werden“, betonte der Minister.

Quelle: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA