Magdeburg. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Magdeburg ein Grundstück besitzen, wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 24. April die Grundsteuern A und B festgesetzt. Die Steuersätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt als Ersatz für den zeitraubenden und kostenintensiven Einzelversand. In Magdeburg werden Grundsteuerbescheide von der Stadtverwaltung nur noch dann verschickt, wenn sich eine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat. Der Gesetzgeber hat im Grundsteuergesetz festgelegt, dass dieses Verfahren rechtlich genauso bindend ist wie der Einzelversand. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Darin sind auch die zu zahlenden Beträge sowie die Fälligkeitstermine ersichtlich.
Wenn auf dem jüngsten Bescheid die Bankverbindung der steuerpflichtigen Person ersichtlich ist, werden die Grundbesitzabgaben abgebucht. Wer ein SEPA-Mandat erteilen oder ändern möchte, finden den entsprechenden Vordruck unter www.magdeburg.de/Grundsteuer im Internet.
Wenn der Grundbesitz nach dem 1. Januar 2026 veräußert wurde, sollte dies dem städtischen Finanzservice mitgeteilt werden. Der neue Eigentümer ist aber erst ab 1. Januar 2027 steuerpflichtig. Bis zum Jahreswechsel bleibt der vorherige Eigentümer in der Steuerpflicht. Bei den Abfallgebühren wechselt die Zahlungspflicht bei einer Grundbesitzveräußerung im Folgemonat der Grundbuchänderung.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Finanzservice gern per E-Mail an grundsteueranfragen@stadt.magdeburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 2353 während der Sprechzeiten zur Verfügung. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie wird jährlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für das Jahr 2026 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung für die Grundsteuer A und Grundsteuer B im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 9 vom 24. April 2026.
Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid übernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg beträgt er für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 340 vom Hundert und für die Grundsteuer B 483 vom Hundert für Wohngrundstücke und 965 vom Hundert für Nichtwohngrundstücke.
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Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 29. April 2026
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