GdP zu Einsatz von V-Personen / GdP warnt vor Informationsverlusten im Kampf gegen Organisierte KriminalitÀt

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Potsdam/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Ă€ußert erhebliche Bedenken gegen den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf. Dieser sieht strengere Regeln fĂŒr den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen vor. „Wer Informationen aus der Hölle möchte, darf nicht die Engel fragen. Das beabsichtige Vorhaben wird erhebliche Auswirkungen auf die ErmittlungstĂ€tigkeit der Sicherheitsbehörden haben. Damit wĂŒrden wertvolle Erkenntnisse im Bereich der Organisierten KriminalitĂ€t verloren gehen“, sage der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz (Foto) am Freitag in Potsdam.

Unter anderem wĂŒrden strengere Voraussetzungen fĂŒr Vertrauenspersonen bestehen, ĂŒberdies solle deren Einsatz kĂŒnftig richterlich angeordnet werden. Auch seien umfangreiche Dokumentations- und BegrĂŒndungspflichten vorgesehen, so Poitz.

Gerade im Bereich der Schweren und Organisierten KriminalitĂ€t (OK) agierten TĂ€ter unter Nutzung modernster Technologie konspirativ und international vernetzt, betonte der Gewerkschafter. „Der Einsatz von Vertrauenspersonen ist zur Erkenntnisgewinnung in diesem Bereich unverzichtbar. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung von OK-Strukturen.“

Die Gewerkschaft der Polizei stehe im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens selbstverstĂ€ndlich mit ihrer Expertise als Ansprechpartnerin zur VerfĂŒgung, sagte der GdP-Vize.

Foto: Alexander Poitz (c) Kay Herschelmann