Energieministerkonferenz in Merseburg / Willingmann: Sichere und bezahlbare Energieversorgung wird im Fokus stehen

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Magdeburg/ST. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) hat das Landeskabinett am heutigen Dienstag ĂŒber die inhaltlichen Schwerpunkte der Energieministerkonferenz informiert, die am 29. und 30. MĂ€rz in Merseburg stattfinden wird. „Große EnergieengpĂ€sse und Blackouts sind in diesem Winter ausgeblieben. Es ist gelungen, neue Gaslieferanten zu gewinnen und LNG-Terminals in Rekordzeit zu bauen. Dennoch wird eine sichere und bezahlbare Energieversorgung bei der Energieministerkonferenz Ende des Monats im Fokus stehen“, betonte Willingmann.

Sachsen-Anhalt werde als Vorsitzland bei der Konferenz zwei AntrĂ€ge einbringen, kĂŒndigte der Minister an. „Mit Blick auf bezahlbare Energie wollen wir dafĂŒr werben, die Stromsteuer auf das europĂ€ische Mindestmaß abzusenken. DarĂŒber hinaus schlagen wir die europaweite EinfĂŒhrung eines grĂŒnen Industriestrompreises vor“, erklĂ€rte der Minister. „Unternehmen, die Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen, sollen dafĂŒr einen gĂŒnstigeren Preis zahlen. Es geht darum, den Industriestandort Europa wettbewerbsfĂ€hig und zugleich nachhaltig zu gestalten.“

Der beschleunigte Aufbau der Wasserstoffwirtschaft ist Thema im zweiten Antrag. „Ohne einen verbindlichen Rechtsrahmen, der von der Erzeugung bis zur Nutzung von grĂŒnem Wasserstoff reicht, können die Unternehmen keine GeschĂ€ftsmodelle entwickeln und halten ihre Investitionen zurĂŒck“, erklĂ€rte Willingmann. „Deshalb wollen wir uns beim Bund dafĂŒr einsetzen, dass entsprechende Standards, die bereits auf EU-Ebene verabschiedet wurden, möglichst schnell in nationales Recht ĂŒbertragen werden.“

Insgesamt werden bei der Energieministerkonferenz in Merseburg 17 Beschlussvorlagen beraten. Aller Voraussicht nach wird auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als Gast an den Beratungen der Landesenergieministerinnen und -minister in Merseburg teilnehmen. „Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch zu zahlreichen energiepolitischen Fragen, die wir auch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erörtern werden“, so Willingmann.

Bund-LĂ€nder-Beratungen zu HĂ€rtefallhilfen fĂŒr private Haushalte dauern an

Der Minister informierte das Kabinett am Dienstag auch ĂŒber die andauernden Bund-LĂ€nder-Beratungen hinsichtlich der HĂ€rtefallhilfen fĂŒr private Haushalte. Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten HĂ€rtefallhilfen fĂŒr nicht leitungsgebundene EnergietrĂ€ger beschlossen, seither wird an der Umsetzung gearbeitet. Wie Gaskunden sollen auch Besitzer von Öl- oder Pelletheizungen finanziell entlastet werden. Nach SchĂ€tzungen des Energieministeriums Sachsen-Anhalt werden im Land rund 120.000 Ölheizungen betrieben. „Angesichts der hohen Zahl von Betroffenen ist es bedauerlich, dass wir mehr als zwei Monate nach Beschluss noch kein Antragsverfahren starten konnten“, kritisierte Willingmann. Dissens gebe es zwischen Bund und LĂ€ndern etwa bei der Kostenverteilung und der Ausgestaltung der Förderbedingungen. „Auch wenn der Teufel oftmals im Detail steckt, darf sich der Bund hier keine HĂ€ngepartie leisten“, so Willingmann.

Der Energieminister hofft, noch im MĂ€rz die Bund-LĂ€nder-Verwaltungsvereinbarung im Kabinett vorlegen zu können. Damit AntrĂ€ge möglichst schnell und IT-gestĂŒtzt gestellt und bearbeitet werden, strebt Sachsen-Anhalt die Beteiligung an einer gemeinsamen IT-Lösung an. Hamburg hat hierbei die FederfĂŒhrung, beteiligt sind aber auch LĂ€nder wie Sachsen und ThĂŒringen. „Sobald Einigkeit zwischen Bund und LĂ€ndern besteht, werden wir alles Notwendige dafĂŒr tun, um eine schnelle Auszahlung der HĂ€rtefallhilfen in die Wege zu leiten“, betonte Willingmann.

FĂŒr die HĂ€rtefallhilfe stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit, die BundeslĂ€nder sollen die Hilfen auszahlen. Nach dem Königssteiner SchlĂŒssel erhĂ€lt Sachsen-Anhalt rund 48 Millionen Euro vom Bund. Privathaushalte, die zwischen 1. Januar und 30. November 2022 von drastisch gestiegenen Preisen bei nicht leitungsgebundenen EnergietrĂ€gern wie Heizöl, FlĂŒssiggas oder Pellets betroffen waren, können von der HĂ€rtefallhilfe profitieren. Die Preisbremse greift, wenn der tatsĂ€chliche Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war; in diesem Fall erhĂ€lt man 80 Prozent des Betrags, der ĂŒber den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro betrĂ€gt. Maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. 

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

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