Ende 2022 rund 28 280 Prostituierte bei Behörden angemeldet

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Zum Jahresende 2022 waren bei den Behörden in Deutschland rund 28 280 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gĂŒltig angemeldet. Das waren 19,1 % mehr als im Vorjahr (2021: 23 740). UrsĂ€chlich fĂŒr den Anstieg dĂŒrfte der vollstĂ€ndige Wegfall der Corona-Auflagen bis zum April 2022 sein. Ende 2019 und damit vor der Corona-Pandemie waren noch 40 370 Prostituierte angemeldet gewesen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, hatten Ende 2022 außerdem 2 310 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorlĂ€ufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Ende 2021 waren es 2 290 Gewerbe, Ende 2019 hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2 170 betragen. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.

Ein FĂŒnftel der angemeldeten Prostituierten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit

Von den 28 280 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nÀmlich 21 360 beziehungsweise 76 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 5 870 oder 21 % waren 45 Jahre oder Àlter und 1 050 (4 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 5 200 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18 %. Die drei hÀufigsten auslÀndischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumÀnische mit 9 870 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 140 (11 %) und die spanische mit 1 760 (6 %). Deutlich gestiegen ist die Zahl der Prostituierten aus der Ukraine: Ende 2022 waren 470 ukrainische Prostituierte angemeldet. Ende 2021 waren es 180 gewesen. Der Anteil ukrainischer an allen angemeldeten Prostituierten stieg von 0,8 % zum Jahresende 2021 auf 1,7 % Ende 2022.

9 von 10 Gewerben sind ProstitutionsstÀtten

Bei 92 % der Ende 2022 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um ProstitutionsstÀtten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 3 %.

Pandemiebedingte BeschrÀnkungen der Prostitution

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die AusĂŒbung der ProstitutionstĂ€tigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeintrĂ€chtigt. Im Jahr 2022 war die AusĂŒbung der Prostitution und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bis zum Wegfall aller pandemiebedingten Regelungen im April 2022 in den meisten BundeslĂ€ndern unter Auflagen erlaubt.

Destatis am 15. September 2023

Symbolfoto/pixabay