Zum Jahresende 2022 waren bei den Behörden in Deutschland rund 28 280 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gĂŒltig angemeldet. Das waren 19,1 % mehr als im Vorjahr (2021: 23 740). UrsĂ€chlich fĂŒr den Anstieg dĂŒrfte der vollstĂ€ndige Wegfall der Corona-Auflagen bis zum April 2022 sein. Ende 2019 und damit vor der Corona-Pandemie waren noch 40 370 Prostituierte angemeldet gewesen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, hatten Ende 2022 auĂerdem 2 310 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorlĂ€ufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Ende 2021 waren es 2 290 Gewerbe, Ende 2019 hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2 170 betragen. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.
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Ein FĂŒnftel der angemeldeten Prostituierten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Von den 28 280 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nÀmlich 21 360 beziehungsweise 76 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 5 870 oder 21 % waren 45 Jahre oder Àlter und 1 050 (4 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 5 200 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18 %. Die drei hÀufigsten auslÀndischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumÀnische mit 9 870 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 140 (11 %) und die spanische mit 1 760 (6 %). Deutlich gestiegen ist die Zahl der Prostituierten aus der Ukraine: Ende 2022 waren 470 ukrainische Prostituierte angemeldet. Ende 2021 waren es 180 gewesen. Der Anteil ukrainischer an allen angemeldeten Prostituierten stieg von 0,8 % zum Jahresende 2021 auf 1,7 % Ende 2022.
9 von 10 Gewerben sind ProstitutionsstÀtten
Bei 92 % der Ende 2022 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um ProstitutionsstÀtten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 3 %.
Pandemiebedingte BeschrÀnkungen der Prostitution
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die AusĂŒbung der ProstitutionstĂ€tigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeintrĂ€chtigt. Im Jahr 2022 war die AusĂŒbung der Prostitution und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bis zum Wegfall aller pandemiebedingten Regelungen im April 2022 in den meisten BundeslĂ€ndern unter Auflagen erlaubt.
Destatis am 15. September 2023
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