Deutsche Bahn geht gegen Wellenstreik in Berufung

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Eilantrag in erster Instanz abgewiesen • DB lässt Urteil nun vom Landesarbeitsgericht ĂźberprĂźfen • Weh: „Die StreikankĂźndigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen.“ • DB tut im Sinne der Kunden alles, um Streik zu stoppen

(Berlin, 11. März 2024) Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hat heute Abend in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfßgung gegen den sogenannten Wellenstreik der GDL abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil ßberprßfen lassen.

„Die StreikankĂźndigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, HauptgeschäftsfĂźhrer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen.“

Insbesondere die Streikankündigung mit nur 22-stündigem Vorlauf im Güterverkehr – und das an einem Sonntagabend – ist für die DB und die Wirtschaft eine Zumutung und gefährdet die Versorgung im Land. Das sei unverhältnismäßig. Weh verwies erneut auf das Gesamtpaket der Moderatoren, das eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich beinhaltet, und darauf, dass die DB bereit ist, auf dieser Basis die Verhandlungen zu Ende zu führen.

Die DB fĂźhrte vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien besteht ein ungekĂźndigter Tarifvertrag, der die vergĂźnstigte PersonenbefĂśrderung von Arbeitnehmern regelt.

Wann die Entscheidung im Berufungsverfahren fällt, ist nicht absehbar. Daher wird die DB morgen wie geplant zunächst ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans im Fernverkehr anbieten. Das Einstellen und Wiederhochfahren des Betriebs ist hochkomplex. 23.000 Zugfahrten des Fern- und Regional- und S‑Bahnverkehrs müssen jeweils neu geplant werden. Der Einsatz von hunderten Zügen und tausenden Mitarbeitenden muss neu disponiert werden. Dazu ist ein entsprechender Vorlauf notwendig.

Quelle DB AG am 11. März 2024

Foto Copyright | DB AG/Dominic Dupont