Denkmalschutz und Solaranlagen: Runderlass herausgegeben / Kulturminister Robra lobt wegweisende Entwicklung

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Magdeburg. Die Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt hat einen neuen Runderlass zum Umgang mit Solaranlagen auf Kulturdenkmalen herausgegeben. Der Runderlass richtet sich an die Denkmalschutzbehörden im Land und reflektiert die aktuellen Herausforderungen im Themenkreis der zunehmenden Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra Ă€ußerte seine Zufriedenheit darĂŒber, dass die Belange des Denkmalschutzes und der Energie miteinander verbunden wurden, was nun fĂŒr Inhaber von DenkmĂ€lern sowie fĂŒr die Denkmalschutzbehörden Klarheit schaffe. „Die fortschreitende technische Entwicklung und die eingegangenen AntrĂ€ge auf Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erforderten eine Überarbeitung der bestehenden Leitlinien zum Umgang mit Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen. Die neue verbindliche Erlasslage, die wir kĂŒrzlich an die Denkmalschutzbehörden im Land verschickt haben, rĂ€umen einen grĂ¶ĂŸeren Handlungsspielraum zugunsten von Photovoltaik-Anlagen bei den Einzelfallentscheidungen ein. Damit unterstĂŒtzen wir das gemeinsam erkannte Ziel eines weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, auch auf Kulturdenkmalen“, so Robra.

Die wichtigsten Punkte des Runderlasses:

  • Genehmigung fĂŒr Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen ist durch die Kommunen als untere Denkmalschutzbehörden regelmĂ€ĂŸig zu erteilen.
  • Nur noch erwartbare SubstanzschĂ€den an Kulturdenkmalen können eine Versagung der Genehmigung zur Folge haben. Damit entfĂ€llt der hĂ€ufigste bisherige Ablehnungsgrund, nĂ€mlich Eingriffe in das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals.
  • Dient eine Solaranlage der Eigenversorgung des Denkmals, kann sie nur in besonderen EinzelfĂ€llen abgelehnt werden, in denen die Belange der Denkmalpflege höher zu gewichten sind als jene der erneuerbaren Energien.
  • Will eine Kommune die Erteilung der Genehmigung einer Photovoltaik-Anlage ablehnen, muss sie vorher ihrer Fachaufsicht beim Landesverwaltungsamt Bericht erstatten und das Verfahren bis zu deren Maßgabe aussetzen.

Der Erlass kann der WebprĂ€senz https://kultur.sachsen-anhalt.de/ministerium/erlasse entnommen werden.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 02. MĂ€rz 2024