Bundesrat beschließt Solarpaket I: Energieminister Willingmann rechnet mit weiterem Schub für den Photovoltaik-Ausbau in Sachsen-Anhalt

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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag in Berlin dem Solarpaket I der Bundesregierung zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem Erleichterungen für den Einsatz von Steckersolargeräten und für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann rechnet mit einem weiteren Schub für den Photovoltaik-Ausbau im Land. „In den vergangenen Jahren konnten wir das Zubau-Tempo in Sachsen-Anhalt bereits deutlich steigern. Durch die weiteren Erleichterungen, die im Solarpaket vorgesehen sind, rechne ich auch in den kommenden Jahren mit einer hohen Dynamik“, so der Minister in seiner heutigen Rede vor der Länderkammer.

Das Solarpaket I sieht unter anderem vor, dass die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen stärker gefördert werden soll. Bislang oblag es den Ländern, diese Flächen für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu öffnen. So hatte das Energieministerium Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren eine entsprechende Verordnung für das Land erlassen, die eine Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den sogenannten „benachteiligten Gebieten“ im Umfang von 100 Megawatt pro Jahr ermöglichte. Mit dem Solarpaket wird der Zubau in diesen Gebieten jetzt grundsätzlich und ohne Mengenbegrenzung bundesweit gefördert. Die bisherigen Landesverordnungen werden mit Inkrafttreten der bundesweiten Regelungen entfallen. Die Länder erhalten aber unter anderem die Möglichkeit, Flächen wie Landschaftsschutzgebiete vom geförderten Ausbau weiter auszuschließen.

„Durch die Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und die Einführung von separaten Ausschreibungssegmenten für besondere Solaranlagen wie Agri-PV werden wichtige Weichen für die Erreichung der Ausbauziele im Bereich Freiflächensolar gestellt“, erklärte Willingmann. „Gleichzeitig bleiben die Belange des Natur- und Artenschutzes gewahrt.“

Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter

Damit sich auch Mieterinnen und Mieter leichter mit erneuerbaren Energien versorgen können, sieht das Solarpaket I auch Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Steckersolargeräten vor. Die Anlagen dürfen künftig bis zu 800 Watt an Strom erzeugen und müssen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Bislang war auch eine Meldung gegenüber dem Netzbetreiber erforderlich. Hier gab es immer wieder Klagen über einen Anmeldestau. Neu eingeführt wird zudem die übergangsweise Duldung von rückwärtslaufenden Stromzählern bis zum Zählertausch.

Eine attraktive und barrierearme Alternative zum Mieterstrommodell soll in Zukunft die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bieten. Bislang scheiterten Mieterstrom-Projekte häufig daran, dass Anlagenbetreiber vor den einhergehenden Lieferantenpflichten zurückgeschreckt haben und hierfür ein Dienstleister mit entsprechendem Kostenaufwand beauftragt werden musste. Hinzukam der Aufwand für das Vertragsmanagement und die Rechnungslegung. Beim Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind die Anlagenbetreiber hingegen nicht zur Vollversorgung der Verbraucher verpflichtet und zudem weitgehend von Informations- und Transparenzpflichten als Stromlieferant befreit. „Künftig können Mieterinnen und Mieter deutlich besser von günstigem Solarstrom profitieren“, betonte Willingmann. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe an der Energiewende.“

Zubau-Tempo für Photovoltaik-Anlagen hat sich mehr als vervierfacht

In den vergangenen Jahren hat sich das Zubau-Tempo für Photovoltaik-Anlagen in Sachsen-Anhalt bereits mehr als vervierfacht. 2021 wurden 5.481 Anlagen in Betrieb genommen, 2022 waren es bereits 9.627. Im vergangenen Jahr kamen dann 24.500 Anlagen hinzu. 49 Prozent der PV-Leistung kommt aktuell von Freiflächenanlagen, 47 Prozent von baulichen Anlagen auf Hausdächern und Fassaden. Die Zahl steckerfertiger Solaranlagen lag im vergangenen Jahr bei mehr als 7.400 Anlagen. Insgesamt waren 2023 mehr als 73.000 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 4.064 Megawatt landesweit in Betrieb. Im Bundesländervergleich belegt Sachsen-Anhalt im Bereich Photovoltaik aktuell Platz sechs.

Kritik an fehlender Förderung der Solarindustrie

Willingmann bedauerte in seiner Rede vor der Länderkammer allerdings, dass das Solarpaket I keine Unterstützung für die heimische Solarindustrie beinhaltet. „Aufgrund der durch die aktuell von China verursachten Marktverzerrungen müssen Photovoltaik-Hersteller, wie etwa Meyer Burger, in Sachsen bereits Mitarbeiter entlassen. Auch dem Produktionsstandort Thalheim und weiteren Akteuren der Solarindustrie in Sachsen-Anhalt stehen unter den aktuellen Bedingungen schwierige Zeiten bevor“, warnte Willingmann.

Die Bundesregierung müsse daher handeln und schleunigst industriepolitische Maßnahmen ergreifen, um die heimische Solarindustrie nicht ein weiteres Mal im unfairen Wettbewerb ihrem Schicksal zu überlassen, betonte der Minister. „Langfristig würde es sich mit Blick auf die Wertschöpfung im Land und eine sichere Energiewende auf jeden Fall auszahlen.“

Text/Foto: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 26. April 2024