BKA warnt vor „Schockanrufen“: Telefonische Betrugsmasche nimmt zu

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Wiesbadn (ots) Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer Betrugsmasche am Telefon, den so genannten „Schockanrufen“. Bei dieser Betrugsform, die aktuell wieder hĂ€ufiger von der Polizei beobachtet wird, geben sich die TĂ€ter nicht nur als nahe Angehörige aus, die sich in einer Notlage befinden, sondern bedrĂ€ngen ihre Opfer auch massiv, indem sie bei weiteren Anrufen vorspielen, staatliche Institutionen zu vertreten, etwa Polizeien oder Staatsanwaltschaften.

Die BetrĂŒger suggerieren den angerufenen Personen, dass sie dringend finanziell helfen mĂŒssen. Oft wird vorgespielt, dass ein Angehöriger eine Straftat oder einen Verkehrsunfall verursacht habe und ihm nun eine GefĂ€ngnisstrafe drohe. Das Opfer wird massiv unter Druck gesetzt, eine vermeintliche „Kaution“ zu stellen oder eine „EntschĂ€digung“ zu zahlen.

TĂ€terseitig agieren oft mehrere Anrufende. Sie ĂŒbergeben sich gegenseitig das GesprĂ€ch und spielen den GeschĂ€digten so ein reales und aktuelles Geschehen vor. Zu Beginn fĂŒhrt oft ein vermeintliches Familienmitglied mit weinerlicher Stimme das GesprĂ€ch, um im Anschluss das Telefonat an einen weiteren TĂ€ter zu ĂŒbergeben, der sich beispielweise als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt.

Die BetrĂŒger nutzen diesen Schockmoment aus und setzen ihre Opfer auch unter zeitlichen Druck, um sie zu unĂŒberlegten Handlungen zu drĂ€ngen. Die Anrufer binden die Opfer durch permanente Telefonkontakte an sich und verhindern damit gleichzeitig eine Kontaktaufnahme der Betroffenen zu tatsĂ€chlichen Verwandten oder der Polizei.

Bei diesen Schockanrufen werden BetrĂ€ge von bis zu 100.000 Euro gefordert. Geht ein Opfer darauf ein, erscheint ein Abholer vor Ort oder das Opfer wird zu einem Übergabeort gelotst. WĂ€hrend dieser Übergabephase wirkt ein Anrufer hĂ€ufig erneut auf das Opfer ein. Sobald die Vermögenswerte ĂŒbergeben sind, beenden die TĂ€ter das GesprĂ€ch.

Das Bundeskriminalamt rÀt:

   - Folgen Sie nicht den Aufforderungen der Anrufer. Lassen Sie sich
     nicht in ein GesprÀch verwickeln oder unter Druck setzen. Legen 
     Sie einfach auf.
   - Geben Sie am Telefon keine Details zu persönlichen oder 
     finanziellen VerhÀltnissen preis.
   - Rufen Sie Ihre tatsÀchlichen Angehörigen unter der Ihnen 
     bekannten Nummer an.
   - Denken Sie daran: Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen 
     werden Sie niemals telefonisch um die AushÀndigung von 
     BargeldbetrÀgen oder Wertsachen bitten.
   - Übergeben Sie niemals Geld oder WertgegenstĂ€nde an Personen, die
     Sie nicht kennen.
   - Lassen Sie grundsÀtzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung oder 
     Ihr Haus.
   - Falls Sie einen solchen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich 
     bitte umgehend an Ihre örtlich zustÀndige Polizeidienststelle, 
     um den Vorfall zur Anzeige zu bringen.

Betroffene von betrĂŒgerischen Anrufen können sich bei Bedarf an Opferberatungsstellen, beispielsweise den „WEISSEN RING“ (https:// weisser-ring.de, bundesweite Rufnummer 116 006) wenden.

Weitere Hinweise und Informationen fĂŒr Opfer einer Straftat finden Sie auf der Webseite der Polizeilichen KriminalprĂ€vention der LĂ€nder und des Bundes: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/.

Symbolfoto (c) BKA