Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird novelliert

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Magdeburg/ST. Das Kabinett hat heute in Magdeburg den Entwurf fĂŒr ein neues Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Kernpunkt der Novellierung des Gesetzes ĂŒber das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist eine interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens. Dies erfolge durch die Zulassung der Tuchbestattung unter gleichzeitiger Aufhebung des Sargzwangs, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne mit. „Die Gesellschaft und damit auch die Bestattungs- und TrauerbewĂ€ltigungskultur verĂ€ndert sich und entwickelt sich stetig weiter. Darauf mĂŒssen wir reagieren. Mit dieser Änderung des Bestattungsrechts setzen wir auch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, und wir wollen der Vielfalt der Religionen im Land gerecht werden.“

Dem FriedhofstrĂ€ger soll aber in begrĂŒndeten FĂ€llen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in TĂŒchern eingerĂ€umt werden. „Dies könnte beispielsweise bei kirchlichen FriedhofstrĂ€gern zum Tragen kommen. Widerspruch wĂ€re aber auch möglich, wenn Bodenbeschaffenheiten einer Tuchbestattung entgegenstehen,“ so Grimm-Benne. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern.

Vor jeder Bestattung soll kĂŒnftig verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt durchgefĂŒhrt werden. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten BundeslĂ€nder eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten.

Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlĂ€ngert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung fĂŒr die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei EhrengrĂ€ber wird kĂŒnftig ĂŒber das Sozialministerium gewĂ€hrleistet.

Nach dem Anhörungsverfahren und der zweiten Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.

Symbolfoto/pixabay

Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt