Ab 2024 gilt Pfandpflicht auch fĂŒr Milch und Milcherzeugnisse in Flaschen aus Einwegplastik

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Ab 1. Januar 2024 muss auch auf Milch, MilchmischgetrĂ€nke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, MilchmischgetrĂ€nke mit einem Milchabteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heißt neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, KaffeegetrĂ€nke, Kefir oder Joghurt.

Leere Flaschen von Milch und MilchmischgetrĂ€nken können kĂŒnftig ĂŒberall dort zurĂŒckgegeben werden, wo GetrĂ€nke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt. Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht fĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der EinweggetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff. Lediglich fĂŒr Milch und Milcherzeugnisse galt eine lĂ€ngere Übergangsfrist. Diese Ausnahmeregelung endet nun und der Kreis der betroffenen Produkte wird erheblich erweitert.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Foto): „Europa verursacht so viel VerpackungsmĂŒll wie nie zuvor. Seit Jahren steigen die Mengen an VerpackungsmĂŒll unentwegt an, auch in Deutschland. FĂŒr bessere Abfallvermeidung brauchen wir weitreichende RĂŒcknahme- und Pfandsysteme fĂŒr möglichst alle Verpackungen. Milch und Milchprodukte machen einen großen Anteil im Supermarktregal aus. Wenn die Pfandpflicht fĂŒr Flaschen aus Einwegpfand nun auch fĂŒr diese Produkte gilt, schließen wir einen weiteren Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur VerfĂŒgung. Weitere Ausnahmen sollten wir in der EU beenden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen EU-Verpackungsverordnung viele wirksame Instrumente in die Hand bekommen, um die Flut an VerpackungsmĂŒll einzudĂ€mmen und mehr Ressourcen wiederzuverwenden.“

Seit 2022 ist in Deutschland ein Pfand auf fast alle EinweggetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem mĂŒssen seither sĂ€mtliche GetrĂ€nkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle hatte vor allem die zahlreichen Ausnahmeregelungen fĂŒr bestimmte GetrĂ€nke in Plastikflaschen und Dosen beendet. So waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit KohlensĂ€ure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne KohlensĂ€ure hingegen nicht. Seit der Gesetzesnovelle von 2022 gilt: Ist eine EinweggetrĂ€nkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Gleiches gilt fĂŒr GetrĂ€nkedosen.

Lediglich fĂŒr Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen war eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen. Hintergrund dieser lĂ€ngeren Frist war, dass Flaschen befĂŒllt mit Milch oder Milchprodukten bei der RĂŒckgabe eine besondere hygienische Herausforderung darstellen können, so dass die frĂŒhere Bundesregierung eine lĂ€ngere Vorbereitungszeit fĂŒr die betroffenen Hersteller und Verkaufsstellen gewĂ€hren wollte. Bisher wurden leere Flaschen von Milch und Milchprodukten im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt und von den dualen Systemen verwertet. Ab dem 01.01.2024 erfolgt die RĂŒckgabe im Pfandautomaten – so wie bei anderen Einwegflaschen mit Pfand.

Das Marktvolumen fĂŒr nicht-pfandpflichtige GetrĂ€nke im Jahr 2020 lag bei insgesamt 10,6 Milliarden Liter, davon haben 40 Prozent Milch, 4,4 Prozent MilchmischgetrĂ€nke und 2,8 Prozent sonstige milchbasierte GetrĂ€nke ausgemacht. Umgerechnet sind das 4,24 Milliarden Liter an Milch, 466 Millionen Liter an MilchmischgetrĂ€nke und 297 Millionen Liter an sonstigen milchbasierten GetrĂ€nken. Von den 5 Milliarden Litern an Milchprodukten waren knapp 10 Prozent in Kunststoffflaschen verpackt. Dies macht somit 455 Millionen Liter aus, die durch die neue Pfandpflicht betroffen sind. Milch und MilchgetrĂ€nke werden hĂ€ufig in GetrĂ€nkekartons und anderen Verpackungen angeboten, die auch nach dem 01.01.2024 pfandfrei bleiben.

Quelle: Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Foto: Steffi Lemke MdB (c) BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen