- Ab 1. März entfällt die Test- und Maskenpflicht für die Mitarbeiter:innen der Helios Bördeklinik, der Helios Klinik Jerichower Land, der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern und der Helios Klinik Zerbst/ Anhalt
- Keine Testpflicht für Besucher:innen und Mitarbeiter:innen mehr
- Besucher:innen müssen bis zum 7.April eine Maske in den Klinikgebäuden tragen (FFP2- Maske)
Helios begrüßt die geplante gesetzliche Erleichterung der Test- und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Demnach entfällt ab dem 1. März die Test- und Maskenpflicht für unsere Mitarbeitenden. Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt.
Bis zum 7. April bleibt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen bestehen.
Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben.
Foto (c) Helios Bördeklinik
