Magdeburg-Prozess: Verteidigung beantragt keine Sicherungsverwahrung

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Im Prozess um den Anschlag von Magdeburg hat die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten. Anders als die Generalstaatsanwaltschaft fordert sie keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Sie kritisierte zugleich, dass im Prozess viele Fragen offen geblieben seien. Das Gericht möge ein gerechtes Urteil fällen. Generalstaatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten in der vergangenen Woche die Höchststrafe für den Angeklagten verlangt. Bei dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt waren sechs Menschen getötet worden. (MDR Aktuell)

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