Der kommunale Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Land kontinuierlich gefördert. Nun können sich die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren Kathendorf, Rätzlingen, Etingen und Eickendorf (Stadt Oebisfelde-Weferlingen) im Landkreis Börde über ein neues Feuerwehrhaus freuen. Staatssekretär Klaus Zimmermann hat heute an der feierlichen Einweihung teilgenommen. Entstanden sind eine neue Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen sowie einem Sozialtrakt mit Umkleiden, Sanitärräumen, Schulungsräumen und Büro. Das Land Sachsen-Anhalt hat den Neubau mit rund 655.000 Euro gefördert.
Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Der Neubau ist eine bedeutende Investition in den Brandschutz und in die Sicherheit der Menschen vor Ort. Es sind optimale Voraussetzungen entstanden, damit die Feuerwehr auch in Zukunft schnell und zuverlässig auf Notfälle reagieren kann. Mein besonderer Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden, die sich Tag für Tag mit großem Engagement für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Umso mehr freut es mich, dass sie nun ein Umfeld vorfinden, das ihren wichtigen Aufgaben gerecht wird. Die Förderung war möglich durch den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsfeuerwehren. Diesen Zusammenschluss habe ich heute mit Übergabe des entsprechenden Bescheids bestätigt.“
Hintergrund:
Das Ministerium für Inneres und Sport unterstützt die Kommunen bei der Verbesserung des Brandschutzes durch Fördermittel für Feuerwehrhäuser, Einsatzfahrzeuge und Löschwasserentnahme-stellen sowie zweckgebundene Zuweisungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich in den Katastrophenschutz des Landes investiert.
Brandschutz:
2025 hatte das Land Fördermittel von rund 14,7 Millionen Euro (Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Fahrerlaubnisse) und zweckgebundene Zuweisungen für den kommunalen Brandschutz in Höhe von 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2026 stehen für Einsatzfahrzeuge, Feuerwehrhäuser, Löschwasserentnahmestellen und Fahrerlaubnisse 19,95 Millionen Euro sowie Mittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro in Form von Zuweisungen für kommunale Maßnahmen im Brandschutz zur Verfügung.
Entwicklung Förderungen Brandschutz 2026 bis 2028:
Für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern werden vom MI in diesem Jahr rund 5,3 Millionen Euro für 19 Bauvorhaben bereitgestellt. 2027 stehen für elf Bauvorhaben rund sechs Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, für 2028 4,3 Millionen Euro für 13 Bauvorhaben.
Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wird 2026 mit rund 13,7 Millionen Euro gefördert (70 Fahrzeuge). 2027 stehen für 78 Fahrzeuge und 24 Rollcontainermodule rund 16,3 Millionen Euro zur Verfügung. 2028 soll für 54 Fahrzeuge eine Fördersumme von rund 11,1 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Auch die Förderung von Löschwasserentnahmestellen wird bis 2028 erhöht. Im laufenden Jahr steht für 14 Entnahmestellen eine Fördersumme von 270.000 Euro zur Verfügung. 2027 werden für 15 Entnahmestellen 295.000 Euro und für 2028 773.000 Euro zur Verfügung gestellt (20 Entnahmestellen).
Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung: Im Jahr 2026 sind nach derzeitigem Stand 19,3 Millionen Euro für 103 Projekte verplant. 2027 werden 22,6 Millionen Euro für 104 Projekte bereitgestellt. Im Jahr 2028 sind 16,2 Millionen Euro für 87 Projekte vorgesehen.
Zusätzlich zur langjährig bestehenden Förderung von Einsatzfahrzeugen, Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen fördert das Land in diesem Jahr einmalig landesweit kleinere Investitionsmaßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Insgesamt stehen dafür im Jahr 2026 rund fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reicht das MI 2026 einen Betrag in Höhe von 4,9 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Im Jahr 2025 hatte dieser noch bei 4,5 Millionen Euro gelegen. 2026 fördert das MI erneut den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren mit 200.000 Euro. Zudem wird die Förderung für Kinder- und Jugendfeuerwehren fortgesetzt. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind 2026 erneut 300.000 Euro vorgesehen.
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen Mitteln. Das MI fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter den Bau von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen sowie die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen.
——–
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 17. April 2026
Symbolfoto/pixabay
