Magdeburg (ots) – In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday am 28.11.2025 erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jĂ€hrlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder SchnĂ€ppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?
- Bestellungen mit Wert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder
BĂŒchern) und Verbrauchsteuern bei alkoholischen GetrĂ€nken (z.B.
Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen
Waren oder Kaffee. - Bestellungen mit Wert ĂŒber 150 Euro: EUSt von 19% bzw. 7% und
warenabhÀngiger Zoll sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen
GetrÀnken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee. - Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an
Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder
mengenbeschrÀnkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei.
Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige GetrÀnke, 500 Gramm Kaffee).
Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?
Sendungen innerhalb der EU können grundsĂ€tzlich ohne ZollformalitĂ€ten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische GetrĂ€nke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch fĂŒr Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.
Achtung bei FĂ€lschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich gĂŒnstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefĂ€lscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefĂ€lschte Waren grundsĂ€tzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurĂŒckerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche AnsprĂŒche geltend machen.
Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht auĂer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfĂŒllen, entscheidet die zustĂ€ndige MarktĂŒberwachungsbehörde ĂŒber die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurĂŒckgewiesen oder vernichtet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch gĂŒnstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Tabakwaren
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute fĂŒr Tabakwaren (Liquids fĂŒr E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gĂŒltige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.
Wie Sie sich informieren können
„SchnĂ€ppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berĂŒcksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de grĂŒndlich zu informieren.“, betont Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend ĂŒber die Einfuhrbestimmungen informieren. FĂŒr schnelle AuskĂŒnfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur VerfĂŒgung. Mit dem Abgabenrechner lĂ€sst sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.
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Symbolbild Paketabfertigung Quelle: Zoll
