Robra zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz: „Zukunftsfähigkeit sichern“

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Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (Foto), lobt mit Blick auf die heutige Sitzung des Bundesrates die geplante Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Stiftung, der als eine der zentralen kulturpolitischen Initiativen des Bundes dieser Legislaturperiode gilt und in enger Abstimmung mit den Kulturministerinnen und -ministern der Länder erarbeitet wurde, ist heute im Bundesrat beraten worden.

„Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist ein Spiegel unserer Geschichte und zugleich ein Tor zur Welt. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass sie auch in Zukunft ein Ort der kulturellen Begegnung und des wissenschaftlichen Austauschs bleibt. Wir wollen die Zukunftsfähigkeit und Strahlkraft der Stiftung für kommende Generationen sichern“, betont Robra.

Ziel der Reform ist es, die Stiftung organisatorisch und strukturell zu modernisieren, um ihre Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit zu stärken. Die SPK, gegründet im Jahr 1957, verwaltet unter anderem die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek und das Geheime Preußische Staatsarchiv. Die Neuaufstellung soll eine nachhaltige Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes gewährleisten.

Zugleich wird von Bund und Ländern der Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens vorgesehen, das an die Stelle des bisherigen Abkommens von 1996 tritt. Trotz der angespannten Lage der Kulturhaushalte wollen die Länder ihren jeweiligen Beitrag um zehn Prozent ab dem Jahr 2026 erhöhen. Bund und Länder können der SPK damit ab 2026 einen Mehrbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Reformen wird dadurch finanziell unterstützt. Damit verbinden die Länder den Wunsch an die SPK, über den Standort Berlin hinaus stärker in der Fläche präsent zu sein – etwa durch Ausstellungen und Projekte in den Ländern.

Mit der Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll ebenfalls ein zentraler kulturpolitischer Auftrag des Einigungsvertrags vollendet werden: die umfassende Zusammenführung der ehemals preußischen Kulturbestände, die nach dem Zweiten Weltkrieg und der deutschen Teilung getrennt verwaltet wurden. „35 Jahre nach der Wiedervereinigung wollen wir nun eine abschließende rechtliche und organisatorische Regelung schaffen, die diesem historischen Erbe und seiner Bedeutung für die gesamtdeutsche Identität gerecht wird. Dieses Gesetzesvorhaben markiert den letzten noch offenen Schritt zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben des Einigungsvertrags im Kulturbereich,“ so Robra.

Der Einigungsvertrag schuf eine rechtliche Grundlage für die Zusammenführung getrennter Bestände und sah bereits eine vorgreifliche Regelung zur zukünftigen Trägerschaft vor. So wurde beispielsweise Archivgut aus dem Sachsen-Anhaltischen Merseburg, darunter der Bestand des ehemaligen Geheimen Staatsarchivs, nach Berlin-Dahlem zurückgeführt und organisatorisch vereint. Mit der jetzt geplanten Neustrukturierung wird dieser historische Prozess abschließend geregelt.

Offen ist, wann der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf beraten wird. Robra bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass auch „in Anbetracht der bundespolitisch derzeit schwierigen Lage dieses Gesetzgebungsverfahren zu einem glücklichen Abschluss geführt wird. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hätte dies verdient.“

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 22. November 2024