KĂŒnftig ist es bundesweit verboten, so genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.
LĂŒckenschluss in der Rechtslage
Hintergrund fĂŒr die Verordnung: Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen bzw. GlĂŒcksballonen verboten, der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das Nutzungsverbot. Verbraucherinnen und Verbraucher gingen hĂ€ufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulĂ€ssig sei. Diese LĂŒcke soll durch Ănderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz kĂŒnftig geschlossen werden.
Erhebliche Brandgefahr
Die in der Verordnung als unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten Laternen erzeugen durch offenes Feuer HeiĂluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu 500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, sie gefĂ€hrdeten zudem den Flugverkehr, heiĂt es in der amtlichen BegrĂŒndung. Die durch sie ausgelösten BrĂ€nde können schwere SchĂ€den verursachen, wie zum Beispiel in der Silvesternacht 2019/2020 im Krefelder Zoo.
Baldiges Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die VerkĂŒndung organisiert.
Plenarsitzung des Bundesrates am 15.12.2023
Foto/pixabay
