Willingmann rechnet mit neuem Akzeptanzgesetz und Wassergesetz-Novelle unmittelbar nach Parlaments-Sommerpause

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Magdeburg. Nach der Einigung im Koalitionsausschuss rechnet Energie- und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann damit, dass der Landtag zĂŒgig das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sowie das neue Wassergesetz beschließen wird. „Die Kommunen in Sachsen-Anhalt warten bereits geraume Zeit darauf, dass die Koalition den Weg fĂŒr eine verbindliche finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien frei macht. Gleiches gilt fĂŒr das Wassergesetz, mit dem wir das Land besser gegen Extremwetter wie DĂŒrren und Starkregen wappnen wollen. Nachdem wir in der Koalition nun gestern die politische Einigung erzielen konnten, gehe ich davon aus, dass der Landtag unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause beide Gesetze verabschiedet“, erklĂ€rte Willingmann am heutigen Donnerstag.

Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sieht vor, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen und Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen Kommunen kĂŒnftig finanziell beteiligen mĂŒssen. Die jĂ€hrliche Beteiligung setzt sich zusammen aus einer pauschalen Mindestsumme von 5.500 Euro pro Megawatt bei Windkraftanlagen und 2.500 Euro pro Megawatt bei PV-FreiflĂ€chenanlagen sowie aus einer Spitzabrechnung von 0,3 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Kommunen könnten bei einer Windkraftanlage mit einer installierten Leistung von fĂŒnf Megawatt und bei 1.800 Vollaststunden mit rund 54.500 Euro rechnen. Dreht sich das Windrad noch hĂ€ufiger und lĂ€uft mit 2.800 Vollaststunden, kommen 69.500 Euro zusammen.

Die geplanten Zahlungspflichten sollen fĂŒr Betreiber von Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Sie umfassen auch Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Ausgenommen sind Bestandsanlagen, da die rechtlich problematische RĂŒckwirkung des Gesetzes vermieden werden soll. Den Betreibern steht es frei, ĂŒber die Gewinnabschöpfung hinausgehende Zahlungen zu leisten. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern. Liegen in dem Gebiet mehrere Gemeinden, berechnet sich der Anspruch nach ihrem prozentualen Anteil. Bei PV-Anlagen sind die Gemeinden anspruchsberechtigt, auf deren Gebiet die Anlage steht. „Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt weiterhin breite Akzeptanz erfĂ€hrt. Nur mit breiter Zustimmung in der Gesellschaft kann am Ende auch die Energiewende bei uns im Lande gelingen“, so Willingmann.

Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements soll das Land besser gegen lĂ€ngere Hitze- und DĂŒrreperioden sowie verstĂ€rkt vorkommenden Starkregen infolge des Klimawandels gewappnet werden. Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstĂ€rkten WasserrĂŒckhalt in kleineren GewĂ€ssern vor. Um die WasserrĂŒckhaltung in der FlĂ€che zu stĂ€rken, sollen Stauanlagen an GewĂ€ssern zweiter Ordnung saniert oder neu gebaut werden. An VorranggewĂ€ssern wie Elbe und Saale soll die ökologische DurchgĂ€ngigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewĂ€hrleistet bleiben. FĂŒr die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 UnterhaltungsverbĂ€nde zustĂ€ndig. â€žSachsen-Anhalt braucht ein Wassermanagement, das der RealitĂ€t des Klimawandels standhĂ€lt. Wir verschießen hier auch als Koalition nicht die Augen vor dieser großen Zukunftsherausforderung, sondern packen an. Das ist das, was von uns im Lande auch erwartet wird“, betonte Willingmann.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 08. Mai 2025