Weniger Suizide in Sachsen-Anhalt

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2021 verstarben 333 Personen aus Sachsen-Anhalt laut Todesursachenstatistik an vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizid).

Die Zahl der Suizide war somit 2021 im Vergleich zum Vorjahr (347) rückläufig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war die Zahl der Suizide 2021 um 2/3 geringer als 1980 (967).

Während sich in den 1980er Jahren jährlich zwischen 850 und 1 000 Personen selbst töteten, schwankten im letzten Jahrzehnt die Zahlen zwischen 300 und 400 Verstorbenen.

Die Suizidrate, der Anteil der Selbsttötungen an der Bevölkerung, lag in Sachsen-Anhalt 2021 bei 15,3 Suizidopfern je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Diese Zahl übertraf den Bundesdurchschnitt von 11,1 deutlich. Während die Rate bei Männern bei 24,2 Selbsttötungen je 100 000 Einwohnern lag (259 Suizide), betrug sie bei den Frauen 6,7 Getötete je 100 000 Einwohnerinnen (74 Suizide). Nur etwa jede 5. Selbsttötung (22,2 % aller Suizide) erfolgte damit durch eine Frau. 1980 hatte dieser Anteil noch bei 38,2 % gelegen.

Mit zunehmendem Alter nahmen sowohl die Suizide als auch die Suizidrate zu. In der Altersgruppe der 10- bis unter 15-Jährigen wurde 2021 nur einmal Suizid als Todesursache verzeichnet (Suizidrate 1,1). Bei den 15- bis unter 35-Jährigen war dies 26-mal der Fall (Suizidrate 6,7). Die meisten Selbsttötungen gab es in der Altersgruppe 75 Jahre und älter, hier wurde die Todesursache in 118 Fällen auf der Todesbescheinigung vermerkt, was einer Suizidrate von 38,7 Personen je 100 000 der gleichaltrigen Bevölkerung entsprach.

Absolut betrachtet gab es 2021 die meisten Suizide im Landkreis Harz mit 39 Fällen, gefolgt vom Saalekreis mit 30 Fällen. Jeweils 27 Fälle wurden in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis verzeichnet. Die höchste Suizidrate hatte allerdings mit 24,3 Selbsttötungen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern der Altmarkkreis Salzwedel (20 Fälle), gefolgt vom Landkreis Mansfeld-Südharz mit 20,3 Selbsttötungen je 100 000 Personen (27 Fälle) und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (Rate: 20,2; Suizide: 16).

Die Zuordnung der Todesursachen basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze, da das Vorliegen eines Suizids bei Ausstellung der Todesbescheinigung oft unklar ist. Später bekannt gewordene Informationen zur Todesursache können nicht mehr in die Statistik einfließen.

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