VdK fordert besseren Rechtsschutz fĂŒr Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

– Sozialverband VdK drĂ€ngt auf schnelle Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 

– Verena Bentele: „Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderung wirksam vor Ausgrenzung schĂŒtzen“

Zum europÀischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai sagt VdK-PrÀsidentin Verena Bentele:

„Menschen mit Behinderung erfahren noch zu oft Diskriminierung. Das muss endlich ein Ende haben. Jeder Mensch hat das Recht, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderung wirksam vor Ausgrenzung schĂŒtzen.

Eine wichtige Voraussetzung fĂŒr Teilhabe ist die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Dringend kommen muss die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zwar festgehalten ist, bislang aber vom zustĂ€ndigen Bundesjustizministerium nicht in Angriff genommen wurde. Stattdessen schlĂ€gt es eine erneute Evaluierung vor und spielt damit auf Zeit. Der VdK erwartet, dass die Regierung rasch klare gesetzliche Regelungen vorlegt, um private Anbieter von GĂŒtern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten – mindestens zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Notfalls kann dies mit einer Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes geschehen.

Die Zeit drĂ€ngt. Wiederholt hat der UN-Menschenrechtsausschuss Deutschland kritisiert, weil ein ausreichender Diskriminierungsschutz fĂŒr Menschen mit Behinderung fehlt. Der Rechtsschutz muss verbessert werden. Dazu braucht es ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren, außerdem mĂŒssen SchutzlĂŒcken fĂŒr Menschen mit Behinderung konsequent geschlossen werden. Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Einzelfall muss als verbotene Benachteiligung in das AGG aufgenommen werden.

Akuter Handlungsbedarf besteht außerdem bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung. Auch wenn die BundeslĂ€nder fĂŒr Schulbildung zustĂ€ndig sind, kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen: Das ganze Land ist in der Pflicht. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung eine verbindliche Gesamtstrategie zur inklusiven Bildung vorlegt, mit verbindlichen Konzepten und ZeitplĂ€nen.“

Foto: VdK-PrÀsidentin Verena Bentele (c) Susie Knoll