Regionale Planungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt kĂŒnftig per Gesetz finanziell besser ausgestattet

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Magdeburg/ST. Eine heute von der Landesregierung verabschiedete Änderung des Landesentwicklungsgesetzes sieht unter anderem eine bessere Finanzausstattung der Regionalen Planungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt vor. Der Gesetzentwurf legt außerdem die neuen TeilflĂ€chenziele fĂŒr Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt fest.

„Die Regionalen Planungsgemeinschaften hierzulande ĂŒbernehmen bei der Ausweisung der WindflĂ€chen eine zentrale Rolle“, erklĂ€rte die Ministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens (Foto), heute nach der Kabinettssitzung. Der Gesetzentwurf sehe daher vor, die fĂŒnf Planungsgemeinschaften mit Blick auf die kĂŒnftigen Aufgaben finanziell und personell stĂ€rker aufzustellen, damit die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden können. „Nach einer Verdopplung des Finanzierungsanteils 2023 strebt das Land fĂŒr das Jahr 2024 einen Gesamtbetrag von einer Million Euro an“, erlĂ€uterte die Ministerin. Mit den kommunalen SpitzenverbĂ€nden sei man sich einig, gemeinsam die Regionalplanung finanziell und personell langfristig stabil aufstellen zu wollen, kĂŒndigte Lydia HĂŒskens vorbehaltlich des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Landeshaushalts fĂŒr 2024 an.

„Mit der Festlegung der neuen TeilflĂ€chenziele fĂŒr Windenergie an Land wird in Sachsen-Anhalt die Grundlage zur Erreichung des bundesweit vorgegebenen WindflĂ€chenanteils von durchschnittlich 2,2 Prozent geschaffen. Zugleich sind wir mit der GesetzesĂ€nderung in der Lage, den Ausbau der Windenergie planerisch rechtssicher zu steuern“, erklĂ€rte HĂŒskens.

Mit Inkrafttreten des WindenergieflĂ€chenbedarfsgesetzes (01.02.2023) sind die LĂ€nder verpflichtet, bis 2027 bzw. 2032 einen Mindestanteil der jeweiligen LandesflĂ€chen fĂŒr die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen.

Nach den Worten der Ministerin sieht der vorliegende Gesetzentwurf folgende TeilflĂ€chenziele fĂŒr die einzelnen Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt vor:

‱ Harz 1,2 Prozent bzw. 1,6 Prozent

‱ Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

‱ Altmark 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

‱ Halle 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

‱ Magdeburg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent

Es ist grundsĂ€tzlich Ziel der Landesregierung den Windausbau möglichst gleichverteilt im Land zu organisieren. Die Planungsregion Harz solle jedoch aufgrund ihrer naturrĂ€umlichen und morphologischen Bedingungen sowie des Vorkommens geschĂŒtzter Arten, wie des Rotmilans, eine RegionsflĂ€che von lediglich 1,6 Prozent fĂŒr Windenergienutzung zur VerfĂŒgung stellen, erlĂ€uterte die Ministerin. Das fĂŒhre aufgrund der vergleichsweise geringeren RegionsflĂ€che zu der moderaten Erhöhung des FlĂ€chenanteils in den anderen Planungsregionen des Landes.

Nach einer rund vierwöchigen Anhörung – unter anderem der kommunalen SpitzenverbĂ€nde, der Kammern und des Waldbesitzerverbandes sowie der landwirtschaftlichen und NaturschutzverbĂ€nde – hat sich das Kabinett heute erneut mit dem Entwurf des Gesetzes befasst, dass nun vom Landtag verabschiedet werden kann.

Quelle: Staatskanzlei

Foto/FDP