Rechtssicherheit fĂŒr Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg/ST. Das Kabinett hat am Dienstag in Magdeburg die Änderung des AusfĂŒhrungsgesetzes zum Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagte: „Die Betreuungsvereine sind aktuell in einer schwierigen Situation. Sie werden aber ihre wichtige Arbeit ausbauen können und mit der Neuregelung deutlich stĂ€rker gefördert werden als bisher.“ Die Betreuungsrechtsreform sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung fĂŒr die Vereine vor, der nun in Landesrecht umgesetzt wird. Dadurch wird kĂŒnftig eine verlĂ€ssliche öffentliche Förderung sichergestellt, die das gesamte Aufgabenspektrum der Querschnittsarbeit umfasst und den Betreuungsvereinen die nötige Planungssicherheit gewĂ€hrleistet.

FĂŒr 2023 sind im Landeshaushalt fĂŒr die Finanzierung der Betreuungsvereine zunĂ€chst 1,5 Millionen Euro berĂŒcksichtigt. In den Folgejahren werden es rund zwei Millionen Euro sein. Daneben beschrĂ€nkt sich der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf die Regelung der ZustĂ€ndigkeit der obersten Betreuungsbehörde fĂŒr die Anerkennung von SachkundelehrgĂ€ngen und StudiengĂ€ngen, die Voraussetzung fĂŒr die Registrierung der Berufsbetreuer sind.

Zu den Aufgaben der derzeit 24 anerkannten Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt zĂ€hlen die Information und Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, die Beratung und UnterstĂŒtzung der Betreuerinnen und Betreuer sowie die UnterstĂŒtzung des Familiengerichts. Das Gesetz der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Den Vereinen in Sachsen-Anhalt soll bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes eine Übergangsfinanzierung gewĂ€hrt werden.

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA