Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

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Einbruchsdiebstahl

Burg, Gartenstraße, 09.05.2023 bis 10.05.2023

Durch bislang unbekannte TĂ€ter wurden im Zeitraum zwischen dem 09.05.2023, 16:00 Uhr und dem 10.05.2023, 09:00 Uhr insgesamt fĂŒnf TĂŒren zu Wohnungen eines sich im Bau feindlichen Wohnhauses aufgebrochen. Nach ersten Erkenntnissen wurde aus den Wohnungen nichts entwendet. Dennoch durchtrennten der oder die TĂ€ter von einem Verteilerkasten ein ca. 15 Meter langes Stromkabel ab und entwendete dies.

Personen, die im angegebenen Tatzeitraum verdÀchtige Feststellungen getroffen haben oder Hinweise zu den TÀtern geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder via E-Mail (levd.prev.jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de) zu melden.

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Diebstahl aus PKW

Genthin, Bahnhofstraße, 10.05.2023

Unbekannte TĂ€ter schlugen die Seitenscheibe der BeifahrertĂŒr eines auf dem Parkplatz des Bahnhofes abgestellten VW-Transporters ein und entwendeten aus dem Inneren des Fahrzeuges zwei Taschen in denen sich jeweils ein Laptop befand. Der Gesamtschaden wird auf ca. 1000,- € beziffert.

Personen, die verdÀchtige Feststellungen getroffen haben oder Hinweise zu den TÀtern geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder via E-Mail (levd.prev.jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de) zu melden.

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Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Möckern OT Loburg, Burgstraße, 10.05.2023, 16:12 Uhr

Im Rahmen der StreifentĂ€tigkeit wurden Beamte des Reviereinsatzdienstes auf einen PKW Mazda aufmerksam, bei dem laut der angebrachten Plakette der Termin zur fĂ€lligen Hauptuntersuchung seit 2022 ĂŒberschritten war. Folglich wurde der PKW angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Abfrage in den polizeilichen Auskunftssystemen stellte sich heraus, dass fĂŒr das Fahrzeug seit ca. zwei Monaten kein gĂŒltiger Versicherungsschutz besteht und es zur Entstempelung ausgeschrieben wurde.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines vorliegenden Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. DarĂŒber hinaus wurde das Fahrzeug entstempelt und die Weiterfahrt untersagt.

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Text/Foto: Polizei