Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

Veröffentlicht in: Blaulicht Sachsen-Anhalt | 0

Unfallverursacher und Zeugen gesucht

Burg. Am 14.12.2022 gegen 15:25 Uhr ereignete sich in der Jerichower Straße/ Ecke Ziegeleistraße ein Verkehrsunfall mit einer verletzten FußgĂ€ngerin.

Die FußgĂ€ngerin und ihre Begleitung querten die Jerichower Straße an der dortigen FußgĂ€ngerampel aus Richtung Stadtpark in Richtung Ziegeleistraße. Die FußgĂ€ngerin wurde kurz vor dem Erreichen des Fußweges von einem anfahrenden PKW erfasst, welcher offensichtlich nach rechts in die Ziegeleistraße abbiegen wollte.

Der Unfallverursacher kĂŒmmerte sich anschließend um die verletze FußgĂ€ngerin. Die Verletzte wollte auf Nachfragen durch den Verursacher keinen Rettungsdienst. Der Unfallverursacher und ein weiterer bisher unbekannter Zeuge notierten ihre personenbezogenen Daten auf einen Zettel und ĂŒbergaben diesen, zusammen mit der Verletzten, dem Vater, welcher am Bahnhof in Genthin auf seine Tochter wartete.

Leider ist der Zettel verloren gegangen, so dass es keine Kontaktaufnahme zwischen dem Verursacher, den Eltern und der Polizei stattfinden konnte.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein silbergraues Fahrzeug, Àlteren Baujahres mit JL- und Ziffern 92 im Kennzeichen.

Die Polizei bittet das sich der Unfallverursacher sowie der Zeuge oder auch andere Zeugen die Hinweise zum Unfallverursacher oder Unfallhergang machen können sich melden.

Hinweis bitte an das Polizeirevier Jerichower Land unter Telefon 03921 9200 oder direkt an das Revierkommissariat Genthin Telefon 03933 9550

—-

Vermehrte „Schockanrufe“

Am 24.01.2023 gingen bei der Polizei zwei Meldungen ĂŒber sogenannte „Schockanrufe“ ein.

Betroffen waren BĂŒrger in der Ortschaft Möser und Burg.

Alle erhielten einen Anruf von einem vermeintlichen „Polizisten MĂŒller“.

In beiden Anrufen wurde den Betroffenen mitgeteilt das ihre Tochter einen Unfall hatte und es wurde Geld verlangt.

Zur Zahlung oder Übergabe von Geld kam es durch umsichtiges Agieren der Betroffenen nicht.

Hinweis:

Die Polizei verlangt nie Zahlungen am Telefon.

Bitte rufen sie Ihre vermutlich zu Schaden gekommen Angehörigen auf den Ihnen bekannten Telefonnummern an und vergewissern sie sich bevor sie eine Zahlung veranlassen.

Sollten sie Bedenken haben rufen sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an, diese steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite oder wÀhlen sie den Notruf 110.

—-

Text/Foto: Polizei