Pendelnde in Sachsen-Anhalt im II. Quartal 2022: Mehr Erwerbstätige am Arbeitsort und am Wohnort

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Magdeburg/ST. Im II. Quartal 2022 hatten 1 062,5 Tsd. Erwerbstätige ihren Wohnort und 994,1 Tsd. Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Sachsen-Anhalt.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg damit die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden Erwerbstätigen gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal um 3,9 Tsd. Personen (+0,4 %) und die Zahl der im Land arbeitenden Erwerbstätigen um 3,6 Tsd. Personen (+0,4 %). Auch die Einpendlerzahlen (+2,9 %) und die Auspendlerzahlen (+1,7 %) erhöhten sich.

Die Zahl der Erwerbstätigen, die von außerhalb nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit kamen, nahm gegenüber dem II. Quartal 2021 um 2,3 Tsd. Personen auf 81,7 Tsd. Personen zu und erreichte einen neuen Höchststand. Der Einpendleranteil an den hier arbeitenden Erwerbstätigen stieg damit von 8,0 % auf 8,2 %. Der größte Teil der Einpendelnden kam aus den angrenzenden Bundesländern, allein mehr als 1/3 aus Sachsen, gefolgt von Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.

Die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort Sachsen-Anhalt, welche außerhalb des Landes arbeiteten, stieg gegenüber dem II. Quartal 2021 ebenfalls und nahm um 2,6 Tsd. Personen auf 150,1 Tsd. Personen zu. Der Auspendleranteil an den hier wohnenden Erwerbstätigen erhöhte sich damit von 13,9 % auf 14,1 %. Hauptziele der Auspendelnden waren mit jeweils rund 1/4 Niedersachsen und Sachsen, gefolgt von Thüringen und Brandenburg.

Die Auspendlerzahl lag damit weiterhin deutlich über der Einpendlerzahl. Das ergab rechnerisch einen Auspendlerüberschuss von -68,4 Tsd. Personen (II. Quartal 2021: -68,1 Tsd. Personen).

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den Erwerbstätigen handelt es sich um vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2023 abgestimmt sind.

Die Ergebnisse zu den Erwerbstätigen werden als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. Inländerkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. Für den Übergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendelnden hinzugezählt und die Auspendelnden abgezogen. Erfasst werden alle Erwerbstätigen (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), unabhängig von der Arbeitszeit. Als Arbeitsort zählt dabei der Ort des Beschäftigungsbetriebes des Arbeitgebers. Der Wohnort leitet sich aus dem Hauptwohnsitz des Beschäftigten ab. Effekte durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice sind dadurch nicht darstellbar.

Symbolfoto Pendler/pixabay