Neue Förderrichtlinie Junges Wohnen

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Magdeburg. FĂŒr den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von WohnheimplĂ€tzen fĂŒr Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2028 insgesamt rund 17.6 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstĂŒtzt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.

„Diese neue Richtlinie soll die Versorgung mit attraktivem und bezahlbarem Wohnraum von Studierenden und Auszubildenden unterstĂŒtzen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können“, sagte die Landesministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens, heute in Magdeburg zum Start der Förderung. „Gerade vor dem Hintergrund des FachkrĂ€ftemangels im lĂ€ndlichen Raum ist es wichtig, jungen Menschen nicht nur gute Ausbildungsbedingungen, sondern auch bezahlbare attraktive UnterkĂŒnfte in der NĂ€he des Ausbildungsortes oder ihrer Hochschule zu bieten“, betonte die Ministerin.

Die Förderung je Wohneinheit betrĂ€gt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfĂ€higen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Wenn die neuen WohnheimplĂ€tze bezugsfertig sind, mĂŒssen sie ab dann 25 Jahre fĂŒr die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur VerfĂŒgung stehen. Sie sind damit belegungsgebunden.

Im Wintersemester 2023/24 waren an den UniversitÀten und Hochschulen Sachsen-Anhalts rund 56.500 Studierende eingeschrieben. Die Anzahl der Auszubildenden in den Betrieben des Landes betrug im vergangenen Jahr rund 26.200.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales am 02. April 2024