Ministerium hebt Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt vorerst nicht an

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Magdeburg. Angesichts anhaltender Inflation und schwacher Konjunktur wird das Umweltministerium von einer Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt absehen. „Die aktuell steigenden Preise sind fĂŒr viele BĂŒrgerinnen und BĂŒrger finanziell nur schwer zu verkraften. Auch die Unternehmen im Land stehen aufgrund der Energiekrise und schwacher Konjunktur vor Herausforderungen. Vor diesem besonderen Hintergrund ist es geboten, BĂŒrgern und Unternehmen jetzt keine zusĂ€tzlichen Belastungen durch die Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte zuzumuten“, erklĂ€rte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag in Magdeburg.

Das Ministerium hatte eine Erhöhung der Entgelte geprĂŒft, nachdem der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2022 die niedrigen Wasserentnahmeentgelte im Bundesland bemĂ€ngelt hatte. „Nach grĂŒndlicher PrĂŒfung und mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage sind wir zu dem Schluss gekommen, dass in Sachsen-Anhalt aktuell angemessene Entgelte erhoben werden und kein akuter Handlungsbedarf besteht“, erlĂ€uterte Willingmann. Er verwies auch auf die Entgeltgestaltung in anderen BundeslĂ€ndern.

Die LĂ€nder Bayern, Hessen und ThĂŒringen erheben gar keine Entgelte. Berlin und das Saarland verzichten auf Entgelte fĂŒr Entnahmen aus oberirdischen GewĂ€ssern. Lediglich die HĂ€lfte der BundeslĂ€nder generiert höhere Pro-Kopf-Einnahmen aus der Erhebung der Wasserentnahmeentgelte als Sachsen-Anhalt. Eine Übersicht hierzu hat unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlicht.

Auf lĂ€ngere Sicht will der Umweltminister eine Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte nicht ausschließen. „Wasser ist auch bei uns in Sachsen-Anhalt in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ein wertvolles Gut, mit dem wir sparsam umgehen mĂŒssen. Sachsen-Anhalt ist bereits heute deutschlandweit das trockenste Bundesland. Deshalb wird das Umweltministerium kĂŒnftig die Erhöhung der Entgelte alle zwei Jahre prĂŒfen“, so Willingmann.

Aktuell zahlen private Haushalte fĂŒr die Entnahme von Grundwasser oder oberirdischem Wasser ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter. FĂŒr die Berieselung von AckerflĂ€chen oder die KĂŒhlung von Industrieanlagen fallen zwei Cent pro Kubikmeter Grundwasser an. Pro Jahr fließen dadurch rund 10 Millionen Euro in den Etat des Umweltministeriums. Seit dem Erlass der Wasserentnahmeentgelt-Verordnung (WasEE-VO) im Jahr 2011 hat das Ministerium insgesamt 105,9 Millionen Euro eingenommen. Die durch die Entgelte erzielten Einnahmen werden zweckgebunden zur Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen genutzt.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt