Landesregierung stimmt Umsetzung des Startchancen-Programms des Bundes zu – Ministerin Feußner: Wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung

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Magdeburg. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat der Vereinbarung zwischen Bund und LĂ€ndern zur Umsetzung des Startchancen-Programms – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Landtag – zugestimmt.

Ziel des Programms ist es, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stĂ€rken und das UnterstĂŒtzungssystem schulischer Bildung weiterzuentwickeln. Dabei sollen die rĂŒcklĂ€ufige Kompetenzentwicklung von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern umgekehrt sowie der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufgebrochen werden.

Bildungsministerin Eva Feußner (Foto): „Trotz der immensen KomplexitĂ€t des Programms und der großen organisatorischen Herausforderungen ist das Startchancen-Programm ein entscheidender Schritt fĂŒr Chancengleichheit in der Bildung und ein Beitrag, um die Basiskompetenzen unserer SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zu stĂ€rken. Durch gezielte Förderung und UnterstĂŒtzung werden wir weit mehr als 20.000 SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern an etwa 100 Schulen helfen, ihre Potenziale optimal zu entfalten. Wir setzen damit ein Zeichen fĂŒr die StĂ€rkung der Bildungslandschaft in unserem Bundesland.“

Das Programm startet am 1. August 2024 und erstreckt sich ĂŒber zehn Jahre. FĂŒr Sachsen-Anhalt stehen jĂ€hrlich Bundesmittel von 23,7 Millionen Euro zur VerfĂŒgung. Der Betrag muss in fast gleicher Höhe vom Land kofinanziert werden. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des

Startchancen-Programms gliedert sich wie folgt:

–   SĂ€ule I:

40% fĂŒr bessere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen

–   SĂ€ule II:

30% fĂŒr bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung

–   SĂ€ule III:

30% fĂŒr die gezielte StĂ€rkung multiprofessioneller Teams

In Sachsen-Anhalt profitieren 97 Schulen und rund 24.300 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler vom Programm. Zum Schuljahresbeginn 2024/2025 gehen zunĂ€chst 25 Schulen an den Start, die Auswahl dieser Schulen erfolgt auf Grundlage von Sozialkriterien. Da die Weichen fĂŒr Bildungserfolg vor allem in den ersten Schuljahren gestellt werden, kommen rund 60 % der Förderung Grundschulen zu Gute, aber auch weiterfĂŒhrende Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie berufsbildende Schulen sollen profitieren.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 16. April 2024