KVSA: Affront gegenüber den Vertragsärzten

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Der Bundesrechnungshof fordert vom Gesetzgeber, die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) komplett zu streichen und spricht von einer ungerechtfertigten Doppelvergütung.

Für Dr. Jörg Böhme (Foto), Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), ist dies ein Affront gegenüber der Vertragsärzteschaft. „Was der Bundesrechnungshof – bewusst oder unbewusst – ausblendet, ist, dass die Fachärzte, die von Hausärzten dringliche Behandlungsfälle zur zeitnahen Behandlung vermittelt bekommen, diese nicht doppelt vergütet erhalten. In diesen Fällen wird endlich eine vollumfänglich erbrachte Leistung auch vollumfänglich vergütet.“

In Zeiten, in denen alle Seiten nach mehr und schnelleren Terminen auch ohne nachgewiesene medizinische Dringlichkeit rufen, passe es ganz und gar nicht zusammen, Anreize für Fachärzte, mehr Patienten zu behandeln, zu streichen und zugleich mehr Leistung zu fordern, obwohl bereits jetzt über 10 Prozent der Leistungen nicht bezahlt werden, so Dr. Böhme.

Statt im ambulanten Bereich den Rotstift anzusetzen, müsse endlich gesehen werden, woran es wirklich liegt, so Dr. Böhme: Es gibt aktuell und nach jetzigem Stand auch zukünftig zu wenige Ärzte.

Es braucht eine den regionalen Gegebenheiten angepasste Steuerung, um die Patienten zeitnah und optimal in der für ihre gesundheitlichen Beschwerden richtigen Versorgungsebene zu behandeln.

Es braucht die Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen, auch die der Fachärzte.

Allein in Sachsen-Anhalt sind aufgrund der Quotierung der Leistungen von ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in den letzten Jahren etwa 80 Millionen Euro pro Jahr nicht vergütet worden.

Es braucht mehr Medizinstudienplätze, um trotz demografischer Entwicklung und Zunahme von Work-Life-Balance eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherstellen zu können.

„Wer mehr und schnellere Termine fordert, muss auch etwas dafür tun, dass die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen“, betont Dr. Böhme. „An der Vergütung der ambulanten  Versorgungsebene – dem Rückgrat der Versorgung – sparen zu wollen, ist auf alle Fälle der falsche Weg.“

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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt am 09. Februar 2026

Foto: KVSA-Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme. © KVSA / Rayk Weber