Kinderzuschlag steigt ab Januar

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Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

Gute Nachrichten gibt es fĂŒr Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag fĂŒr den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, mĂŒssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur fĂŒr Arbeit, wenn sie fĂŒr das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefĂŒllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lĂ€sst sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prĂŒfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. BerĂŒcksichtigt werden immer die aktuell gĂŒltigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. FĂŒr die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Text/Foto (c) Bundesagentur fĂŒr Arbeit