Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) bewertet den Kabinettsbeschluss zur Notfallreform als unzureichend, unausgereift und in zentralen Punkten realitätsfern. Der Gesetzgeber verpasst erneut die Chance, die Notfallversorgung nachhaltig zu stabilisieren – stattdessen werden Parallelstrukturen geschaffen, die weder personell noch finanziell umsetzbar sind.
Besonders scharf kritisiert die KVSA die geplante Einführung eines rund um die Uhr verfügbaren aufsuchenden Dienstes. Aus Sicht der Vertragsärzteschaft ist dieses Modell praktisch nicht realisierbar:
- Es gibt nicht annähernd genug ärztliches und nichtärztliches Personal, um einen 24/7-Hausbesuchsdienst flächendeckend zu gewährleisten.
- Bereits heute kämpfen Praxen mit massiven Personalengpässen – zusätzliche parallele Strukturen würden das System überlasten. Der Regelversorgung würde Personal entzogen. Die zur Verfügung stehenden Öffnungszeiten der Praxen würden sich entsprechend reduzieren müssen.
- Die Reform ignoriert die Versorgungsrealität in ländlichen Regionen, in denen Wege lang und Ressourcen knapp sind.
Reform produziert Doppelstrukturen und verschärft Engpässe
Statt klare Zuständigkeiten zu schaffen, führt die Reform zu parallelen Systemen, die um Personal und Ressourcen konkurrieren:
- Integrierte Notfallzentren an Kliniken sollen zusätzlich zum bestehenden vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst flächendeckend und unabhängig vom derzeitigen Bedarf aufgebaut werden. Die dafür notwendigen Finanzen werden der Patientenversorgung entzogen.
- Die im Gesetzentwurf vorgesehene zusätzliche 24/7 telemedizinische Versorgung neben dem heute schon bestehenden telemedizinischem Angebot ist nicht erforderlich.
Dr. Jörg Böhme (Foto), Vorsitzender des Vorstandes der KVSA warnt: „Doppelstrukturen sind das Gegenteil einer effizienten Notfallversorgung. Sie binden Personal, das wir nicht haben und verschlechtern die Versorgung in der Fläche. Die ambulante Versorgung soll zusätzliche Aufgaben übernehmen, ohne dass die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Das wird nicht funktionieren.“ Die KVSA kritisiert zudem, dass die wiederholt vorgetragenen und begründeten Änderungsbedarfe aus Sicht der Vertragsärzte vom Bundesgesundheitsministerium vollständig ignoriert wurden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mitglieder des Bundestages den Blick für die Realität und die Notwendigkeiten erhalten haben.
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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt am 24. April 2026
Foto: KVSA-Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme. © KVSA / Rayk Weber
