Haseloff überreichte Grubenwehr-Ehrenzeichen an Bergleute des Kaliwerks Zielitz / Dank für langjähriges Engagement unter Tage

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Magdeburg. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute in der Magdeburger Staatskanzlei 14 Bergleuten der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz, vom Bundespräsidenten verliehene Grubenwehr-Ehrenzeichen überreicht. Acht Bergleute wurden mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold, sechs mit dem Ehrenzeichen in Silber ausgezeichnet.

„Den Bergmannsberuf kennzeichnet ein besonderes Ethos, zu dem ein großer Zusammenhalt gehört und eine Bereitschaft, füreinander einzustehen. Vor allem unter Tage ist die Ausübung des Berufes mit hohen Gefahren verbunden. Was geleistet wird, um Unfälle zu vermeiden und ihre Folgen in Grenzen zu halten, erfahren wir nur selten. Die heutige Feierstunde soll ein deutlicher Ausdruck des Dankes für Ihr Engagement sein“, richtete sich Haseloff an die Bergmänner.

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold erhielten:

Christian Boßmann

Thomas Brendemühl

Patrick Eppendorfer

René Kirsten

Patrick Mosebach

Patrick Pick

Dirk Richter

Roy Schuller

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber erhielten:

Björn Berner

Carsten Bethke

Patrick Biermordt

Martin Kersten

Sebastian Wetzel

Michael Zacher

Hintergrund

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen ist die einzige Auszeichnung des Bundespräsidenten, die einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist, den Bergleuten. Es werden damit Personen geehrt, die sich im Ernstfall unter Einsatz ihres Lebens freiwillig und selbstlos dafür einsetzen, Gefahren unter Tage abzuwehren. In erster Linie ist es ein Treuedienstabzeichen als Anerkennung für langjährige, aktive und vorbildliche Tätigkeit in den Grubenwehren.

Für die Stufe Silber sind in der Regel 15 Dienstjahre erforderlich, für die Stufe Gold 20 Dienstjahre. Die Auszeichnungen können aber auch für einzelne bzw. wiederholte Rettungstaten verliehen werden. Hierfür ist die Mitgliedschaft in der Grubenwehr nicht unbedingt erforderlich.

Quelle: Staatskanzlei

Foto: Grubenwehr-Ehrenzeichen © 2023 Bundespräsidialamt