Halberstädter Domschatz offiziell in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgenommen

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Der Halberstädter Domschatz ist offiziell in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen worden. Das gab Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra heute in Halberstadt bekannt. Dort nahm er im Dom am Festakt anlässlich des diesjährigen Domschatzfestes teil.

Robra betonte in seinem Grußwort die Bedeutung und den Wert des Domschatzes: „Der Halberstädter Domschatz ist von herausragendem Erhaltungswert. Nicht nur unter Mediävistinnen und Mediävisten gilt er als Ensemble von Weltrang. Für unsere Geschichte und Identität ist der Halberstädter Domschatz prägend. Diesen besonderen Wert des Domschatzes gilt es, in der Präsentation zu bewahren und deutlich zu machen. Es handelt sich um ein besonders schützenswertes Kulturgut. Zur Aufnahme in das Verzeichnis beglückwünsche ich die Kulturstiftung, die Stadt Halberstadt und die Evangelische Kirchengemeinde. Sie ist auch eine Anerkennung ihrer Arbeit.“

Hintergrund

2016 ist das Kulturschutzgesetz in Kraft getreten. Es schützt Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität unseres Landes besonders wichtig ist („national wertvolles Kulturgut“), aber auch solches Kulturgut, welches von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird. In Deutschland wird diese wichtige Aufgabe gemeinsam von Bund und Ländern wahrgenommen.

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Foto © Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, Fotograf: Christoph Jann