Magdeburg/ST. Der juristische Kampf gegen die umstrittene Vorgriffstunde fĂŒr LehrkrĂ€fte in Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Mit einer Entscheidung vom 17. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Normenkontrollverfahren zur Vorgriffstunde zugelassen (Az. BVerwG 2 BN 2.24). Damit muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit der RechtmĂ€Ăigkeit der EinfĂŒhrung dieser zusĂ€tzlichen Pflichtstunde fĂŒr LehrkrĂ€fte befassen.
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GrundsÀtzliche Bedeutung der Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hebt in seiner BegrĂŒndung hervor, dass die EinfĂŒhrung der Vorgriffstunde grundsĂ€tzliche Bedeutung hat. Es besteht die Notwendigkeit, die Anforderungen an Regelungen zur Verpflichtung von LehrkrĂ€ften zu zusĂ€tzlichen Pflichtstunden grundlegend zu klĂ€ren.
âDie Zulassung der Revision gibt uns Hoffnung, dass das Verfahren zur Normenkontrolle die berechtigten EinwĂ€nde der LehrkrĂ€fte in Sachsen-Anhalt berĂŒcksichtigt und zu einer grundsĂ€tzlichen KlĂ€rung fĂŒhrt“, erklĂ€rt Eva Gerth (Foto), Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.
Relevanz vergleichbarer Entscheidungen
Bereits das Verwaltungsgericht MĂŒnchen hatte in seinem Urteil (Az. 3N 21.192 vom 12. November 2024) die EinfĂŒhrung der Vorgriffstunde fĂŒr GrundschullehrkrĂ€fte in Bayern abgelehnt. Das Gericht kritisierte eine fehlerhafte Prognose der Landesregierung, die auf unzureichenden und veralteten Datenerhebungen beruhte. Dieses Urteil lĂ€sst auch die beiden klagenden LehrkrĂ€fte in Sachsen-Anhalt auf eine Ă€hnliche Entscheidung hoffen. Sie hatten bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf die unzureichende BegrĂŒndung der EinfĂŒhrung der Vorgriffstunde durch die Landesregierung hingewiesen.
Kritik an der Landesregierung Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wurde die Vorgriffstunde eingefĂŒhrt, um angebliche âĂberkapazitĂ€ten“ an Gymnasien abzubauen und durch Versetzungen oder Abordnungen den Personalbedarf an Sekundarschulen zu decken. Diese Praxis stöĂt beim Schulpersonal und der GEW Sachsen-Anhalt auf scharfe Kritik.
âEs ist nicht hinnehmbar, dass auf Grundlage fragwĂŒrdiger Prognosen Entscheidungen getroffen werden, die die Belastung der LehrkrĂ€fte weiter erhöhen und die QualitĂ€t der Bildung gefĂ€hrden“, betont Eva Gerth.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird erst im zweiten Halbjahr 2025 erwartet. Die GEW Sachsen-Anhalt wird den Prozess weiterhin begleiten und sich fĂŒr die Rechte der LehrkrĂ€fte starkmachen.
Hintergrund zur Vorgriffstunde
Die Vorgriffstunde wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalt im FrĂŒhjahr 2023 flĂ€chendeckend eingefĂŒhrt, um den herrschenden LehrkrĂ€ftemangel zu bekĂ€mpfen. LehrkrĂ€fte mĂŒssen seitdem eine zusĂ€tzliche Pflichtstunde leisten. Diese Regelung stöĂt seit ihrer EinfĂŒhrung auf Widerstand seitens der Betroffenen und der GEW Sachsen-Anhalt. Die GEW Sachsen-Anhalt erachtet diese verpflichtende Arbeitszeiterhöhung fĂŒr LehrkrĂ€fte als unrechtmĂ€Ăig und unterstĂŒtzt mehrere Klagen gegen die Vorgriffstunde.
Text/Foto: GEW Sachsen-Anhalt am 06. Februar 2025