Eine Wahl mit sechs Jahren VerspÀtung

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Im Juni 2023 hatte es den vorerst letzten Anlauf fĂŒr die Wahl eines Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz in Sachsen-Anhalt gegeben. Der damalige Kandidat der Koalition war trotz nomineller Stimmenmehrheit des FraktionsbĂŒndnisses am Mehrheitsvotum gescheitert. Nun legten CDU, SPD und FDP einen neuen Wahlvorschlag vor: GemĂ€ĂŸ Datenschutz-Grundverordnungs-AusfĂŒllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Landesverfassung sollte die Juristin Maria Christina Rost (Foto) zur neuen Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Diesmal ging die Rechnung auf. FĂŒr Rost stimmten 66 der anwesenden Abgeordneten, gegen sie 26, es gab zwei Enthaltungen.

Die 48-jĂ€hrige Rost war seit 2012 bis dato beim hessischen Landesbeauftragten fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit beschĂ€ftigt und leitet dort derzeit die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit und Justiziariat. Vor ihrer TĂ€tigkeit beim Datenschutz war sie in der Kanzlei des Hessischen Landtags, im Ministerium fĂŒr Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und als RechtsanwĂ€ltin tĂ€tig.

Hintergrund: Datenschutzbeauftragte

Die Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz (LfD) ĂŒberwacht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berĂ€t den Landtag, die Landesregierung sowie sonstige öffentliche Stellen und arbeitet mit anderen Datenschutzinstitutionen der LĂ€nder, des Bundes und anderer Staaten zusammen.

Der Landtag wĂ€hlt die/den Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren. Nach Artikel 63 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist er in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhĂ€ngig und nur dem Gesetz unterworfen. Er erstattet dem Landtag alle zwei Jahre einen TĂ€tigkeitsbericht und informiert Behörden und die Öffentlichkeit ĂŒber Datenschutz und Datensicherheit.

Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der BĂŒrger (DSG-LSA) kann sich jedermann an die Landesbeauftragte wenden, wenn man meint, durch Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten durch öffentliche Stellen in den eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Die Landesbeauftragte hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Foto: Christina Maria Rost wurde am 24. April 2024 vom Landtag zur Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt gewĂ€hlt. © ltlsa/smĂŒ