Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) blickt mit großer Sorge auf die im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ beschlossene Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Aus Sicht der ambulanten Ärzteschaft stellt dieser Schritt, kombiniert mit einer flächendeckenden Attestpflicht ab dem ersten Fehltag, eine erhebliche organisatorische Zusatzbelastung für die ohnehin stark beanspruchten Praxen dar. Die KVSA plädiert dringend für eine Rückkehr zu einer datenbasierten und sachlichen Diskussion.
Besonders in Sachsen-Anhalt, welches mit einem durchschnittlichen Krankenstand von 7,7 % im Bundesvergleich auf einem Spitzenplatz liegt, werden die Auswirkungen dieser Neuregelung spürbar sein.
Diskrepanz zwischen politischer Begründung und Datenlage
Die KVSA weist die Vermutung zurück, dass die telefonische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (AU) die Hauptursache für das hohe Krankenstandsniveau in Deutschland ist. Wissenschaftliche Analysen belegen das Gegenteil:
- Geringe statistische Relevanz: Repräsentative Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen, dass die telefonische AU lediglich einen Anteil von 0,8 % bis 1,2 % am gesamten Krankschreibungsgeschehen ausmacht. Sie ist somit kein relevanter Faktor für die Gesamtentwicklung der Fehlzeiten.
- Der eAU-Erfassungseffekt: Der scheinbare Anstieg der Krankmeldungen bei Kurzzeiterkrankungen beruht primär auf der 2022 eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese hat eine jahrelange statistische Meldelücke geschlossen, da kurze Erkrankungen nun automatisch erfasst werden.
- Strukturelle Ursachen: Die realen Treiber des Krankenstandes in Sachsen-Anhalt sind die demographische Alterung der Belegschaften sowie die Zunahme von Langzeiterkrankungen im Bereich der Muskel-Skelett- und psychischen Leiden. Diese erfordern ohnehin eine engmaschige persönliche Betreuung vor Ort.
Verlust eines bewährten Entlastungsinstruments
„Die telefonische Krankschreibung, insbesondere bei Infekten der Atemwege oder des Verdauungstraktes, hat sich als Steuerungsinstrument hervorragend bewährt“, betont der KVSA-Vorstand – Dr. Jörg Böhme, Dr. Nadine Waldburg und Mathias Tronnier. „Sie entlastete die Praxen und bot einen effektiven Infektionsschutz in den Wartezimmern. Wenn Patienten mit leichten, eindeutigen Infekten nun wieder ab dem ersten Tag zwingend die Praxis aufsuchen müssen, führt dies zu vermeidbaren vollen Wartezimmern und längeren Wartezeiten für chronisch Kranke.“
Zudem hebt die KVSA hervor, dass das gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren chronisch oder akut Erkrankten den Missbrauch der Tele-AU effektiv verhindert, da die Patienten in den Praxen persönlich bekannt sind. Die angekündigte Verschärfung des § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) baut hier ein unnötiges Misstrauensszenario gegenüber der Ärzteschaft auf.
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Foto: KVSA-Vorstand Mathias Tronnier (von links), Dr. Jörg Böhme und Dr. Nadine Waldburg ©KVSA Rayk Weber
