Bargeldloses Zahlen an LadesÀulen per Karte

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Öffentlich zugĂ€ngliche LadesĂ€ulen fĂŒr Elektrofahrzeuge, die ab Juli nĂ€chsten Jahres in Betrieb gehen, mĂŒssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt – sie kann daher wie geplant in Kraft treten.

Ein Jahr mehr Zeit

Eigentlich war die Ausstattung zum kontaktlosen Bezahlen per Karte bereits ab 1. Juli 2023 fĂŒr neue LadesĂ€ulen verpflichtend vorgesehen, um das so das spontane Adhoc-Laden unterwegs zu erleichtern (TOP 48, 1008. Sitzung).

Fehlendes Angebot auf dem Markt

Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an LadesĂ€ulen, die diese Vorgaben erfĂŒllen. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit wird daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlĂ€ngert.

Einheitliche Standards gefordert

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-MobilitĂ€t auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhĂ€nge. Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtere das Auffinden geeigneter öffentlichen LadesĂ€ule und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen fĂŒhren. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gĂ€ngiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an LadesĂ€ulen einzufĂŒhren.

Mehr Verbraucherschutz

Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europĂ€ischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere ÜberprĂŒfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde. Er bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin fĂŒr verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen – hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.

Wie es weitergeht

Die Verordnung tritt am Tag nach VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 16.06.2023

Symbolfoto/pixabay