Bahnverkehr: Mehrere KĂŒhe am und im Gleis

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Oebisfelde (ots) – Am Donnerstag, den 27. Juli 2023 teilte die Notfallleiststelle der Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 19:00 Uhr mit, dass ein TriebfahrzeugfĂŒhrer mehrere KĂŒhe am Gleis festgestellt hatte. Betroffen war hierbei die Bahnstrecke Magdeburg – Oebisfelde, im Bereich der Ortslage Bösdorf. Daraufhin wurden durch die Bahn alle betroffenen LokfĂŒhrer informiert und eine Streife der Bundespolizei begab sich zum Ereignisort.

Die Bundespolizisten stellten gegen 19:45 Uhr die Tiere fest, verbrachten diese aus dem Gefahrenbereich und versuchten den Halter zu ermitteln. Gegen 20:00 Uhr ging eine weitere Meldung des zustĂ€ndigen Fahrdienstleiters ein. Auch am BahnĂŒbergang RĂ€tzlingen befanden sich zehn weitere KĂŒhe. Daraufhin wurde eine Streckensperrung veranlasst. Der Halter traf vor Ort ein und die KĂŒhe konnten eingefangen werden.

Um 20:47 Uhr konnte die Strecke wieder frei gegeben werden. Von der Sperrung waren zwei ZĂŒge betroffen und es kam zu 27 Minuten VerspĂ€tung. Die Ursache des Ausbruchs der Tiere ist derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen:

Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen GefĂ€hrdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven SachschĂ€den an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr fĂŒr Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist daher auf eine sichere Unterbringung zu achten.

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in solchen FĂ€llen stets geprĂŒft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemĂ€ĂŸ der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung fĂŒr ZugverspĂ€tungen oder ZugausfĂ€lle mit einem Bußgeld belegt werden. FĂŒr eventuelle SachschĂ€den an den ZĂŒgen oder Bahngleisen kann er darĂŒber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. In diesem aktuellen Fall ging glĂŒcklicherweise alles gut und es kam zu keinen gravierenden SchĂ€den.

Text/Foto: Bundespolizei