Magdeburg/ST. Im II. Quartal 2022 hatten 1 062,5 Tsd. ErwerbstÀtige ihren Wohnort und 994,1 Tsd. ErwerbstÀtige ihren Arbeitsort in Sachsen-Anhalt.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg damit die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden ErwerbstĂ€tigen gegenĂŒber dem gleichen Vorjahresquartal um 3,9 Tsd. Personen (+0,4 %) und die Zahl der im Land arbeitenden ErwerbstĂ€tigen um 3,6 Tsd. Personen (+0,4 %). Auch die Einpendlerzahlen (+2,9 %) und die Auspendlerzahlen (+1,7 %) erhöhten sich.
Die Zahl der ErwerbstĂ€tigen, die von auĂerhalb nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit kamen, nahm gegenĂŒber dem II. Quartal 2021 um 2,3 Tsd. Personen auf 81,7 Tsd. Personen zu und erreichte einen neuen Höchststand. Der Einpendleranteil an den hier arbeitenden ErwerbstĂ€tigen stieg damit von 8,0 % auf 8,2 %. Der gröĂte Teil der Einpendelnden kam aus den angrenzenden BundeslĂ€ndern, allein mehr als 1/3 aus Sachsen, gefolgt von Niedersachsen, ThĂŒringen und Brandenburg.
Die Zahl der ErwerbstĂ€tigen mit Wohnort Sachsen-Anhalt, welche auĂerhalb des Landes arbeiteten, stieg gegenĂŒber dem II. Quartal 2021 ebenfalls und nahm um 2,6 Tsd. Personen auf 150,1 Tsd. Personen zu. Der Auspendleranteil an den hier wohnenden ErwerbstĂ€tigen erhöhte sich damit von 13,9 % auf 14,1 %. Hauptziele der Auspendelnden waren mit jeweils rund 1/4 Niedersachsen und Sachsen, gefolgt von ThĂŒringen und Brandenburg.
Die Auspendlerzahl lag damit weiterhin deutlich ĂŒber der Einpendlerzahl. Das ergab rechnerisch einen AuspendlerĂŒberschuss von -68,4 Tsd. Personen (II. Quartal 2021: -68,1 Tsd. Personen).
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den ErwerbstĂ€tigen handelt es sich um vorlĂ€ufige Berechnungen des Arbeitskreises âErwerbstĂ€tigenrechnung der LĂ€nderâ, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2023 abgestimmt sind.
Die Ergebnisse zu den ErwerbstĂ€tigen werden als durchschnittliche GröĂe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. InlĂ€nderkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. FĂŒr den Ăbergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendelnden hinzugezĂ€hlt und die Auspendelnden abgezogen. Erfasst werden alle ErwerbstĂ€tigen (SelbststĂ€ndige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), unabhĂ€ngig von der Arbeitszeit. Als Arbeitsort zĂ€hlt dabei der Ort des BeschĂ€ftigungsbetriebes des Arbeitgebers. Der Wohnort leitet sich aus dem Hauptwohnsitz des BeschĂ€ftigten ab. Effekte durch die verstĂ€rkte Nutzung von Homeoffice sind dadurch nicht darstellbar.
Symbolfoto Pendler/pixabay