Bundespolizei MD: Binnen zwei Stunden – Vollstreckung zweier Haftbefehle

Veröffentlicht in: Blaulicht Magdeburg | 0

Magdeburg (ots) – Am Samstag, den 25. MĂ€rz 2023 wurde ein 28-JĂ€hriger gegen 09:30 Uhr durch EinsatzkrĂ€fte der Bundespolizei kontrolliert. Bei dem anschließenden Abgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem wurde bekannt, dass er per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg-FĂŒrth gesucht wurde. Bereits im November 2020 wurde er wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2625 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 175 Tagen, durch das Amtsgerichts NĂŒrnberg, verurteilt.

Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Haftantritt stellte, erging jener Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten auf der Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Da der aus Georgien stammende Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, brachten ihn Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Burg.

Keine zwei Stunden spĂ€ter klingelte ein 32-JĂ€hriger bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg und wollte den Diebstahl seines Rucksackes zur Anzeige bringen. Beamte nahmen sich diesem Sachverhalt an. Bei der routinemĂ€ĂŸigen ÜberprĂŒfung seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl fest.

Im Dezember des vergangenen Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 650 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen. Die Geldstrafe beglich der indische Staatsangehörige nur zum Teil, folglich erging der Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Diesen eröffneten ihm die Beamten. Auch er konnte die offene Geldstrafe von 315 Euro nicht begleichen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht.

Text/Foto: Bundespolizei