Magdeburg (ots) – Am Freitagabend, den 10. MĂ€rz 2023 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg gegen 23:30 Uhr durch eine VerkĂ€uferin ĂŒber eine Raubstraftat in der Haupthalle des Bahnhofes informiert. Demnach schlugen und traten zwei Jugendliche auf einen Reisenden ein und entwendeten ihm die Geldbörse. In dieser befanden sich laut Aussage des 32-jĂ€hrigen GeschĂ€digten, der glĂŒcklicherweise unverletzt blieb, circa 500 Euro Bargeld sowie seine Personaldokumente. Eine Streife der Bundespolizei stellte die beiden 14- und 16-jĂ€hrigen, deutschen TatverdĂ€chtigen und nahm sie gemeinsam mit dem geschĂ€digten, indischen Staatsangehörigen fĂŒr alle weiteren strafprozessualen MaĂnahmen mit zur Dienststelle.
Das Diebesgut konnte bei der anschlieĂenden Durchsuchung jedoch nicht festgestellt werden. DafĂŒr wurde bekannt, dass der 14-JĂ€hrige, der auch unter Alkoholeinfluss stand, als vermisst galt. Der 16-JĂ€hrige wohnt, ebenfalls wie sein Kompagnon, in einer Jugendeinrichtung. Beide Teenager wurden in Gewahrsam genommen und nach Abschluss aller notwendigen MaĂnahmen an den Kinder- und Jugendnotdienst ĂŒbergeben. Sie erwartet jeweils eine Strafanzeige wegen Raubes, welche zustĂ€ndigkeitshalber an die Landespolizei ĂŒbergeben wird.
Bei der Videosichtung wurde bekannt, dass die Geldbörse an einen weiteren TĂ€ter ĂŒbergeben wurde. Dieser verlieĂ zunĂ€chst den Hauptbahnhof, kehrte allerdings spĂ€ter zurĂŒck und konnte ebenfalls durch die Bundespolizisten gestellt werden. Auch bei seiner Durchsuchung konnte das Portemonnaie nicht aufgefunden werden. DafĂŒr stellten die EinsatzkrĂ€fte bei dem 34-JĂ€hrigen jedoch ein Einhandmesser sowie einen Grinder mit betĂ€ubungsmittelĂ€hnlichen Anhaftungen fest und sicher. Neben der Anzeige wegen des Raubes kommen bei dem Deutschen weitere Anzeigen wegen VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz sowie des Waffengesetzes und der Waffenverbotszone hinzu.
Letztendlich kam heraus, dass auch der GeschĂ€digte kein unbeschriebenes Blatt ist: Gleich zwei Behörden ersuchten den aktuellen Wohnsitz des Mannes. So ermittelt das Amtsgericht Frankfurt/Main wegen Bedrohung und die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen einer rĂ€uberischen Erpressung gegen ihn. Beide Behörden wurden entsprechend informiert. Zudem hĂ€lt sich der Inder derzeit unerlaubt im Bundesgebiet auf. Dementsprechend wurde er wegen eines VerstoĂes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt. Die Ermittlungen zum Verbleib des Diebesgutes sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Text/Symbolfoto: Bundespolizei