Das Landgericht Magdeburg hat den Todesfahrer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine mögliche Sicherungsverwahrung wurde zunächst vorbehalten. WELT-Reporter Lutz Stordl erklärt, weshalb dieser Punkt juristisch besonders umstritten war, welche Rolle die Verteidigung spielte und wie Betroffene sowie Nebenkläger auf das Urteil reagieren.
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Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 26. Juni 2026
