„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, sagt Dr. Jörg Böhme (Foto), Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, als er am Montag (13. April 2026) vom Gesetzentwurf zur Notfallreform in den Medien liest.
Gut gemeint, weil außer Frage steht, dass die Notfallversorgung überarbeitet werden muss, um die Notaufnahmen zu entlasten.
Nicht gut gemacht, weil der Entwurf nach wie vor mit personellen Ressourcen aus dem ambulanten Bereich plant, die es auch in naher Zukunft nicht gibt. Kommt das Gesetz in dieser Form, wird der stationäre Bereich auf Kosten des ambulanten Bereichs entlastet.
„Schaffung von Integrierten Notfallzentren, telemedizinische und auch aufsuchende Versorgung rund um die Uhr – das hört sich erst einmal gut an, geht aber komplett an der Realität vorbei“, betont Dr. Böhme. „Es werden Doppelstrukturen geschaffen, völlig unnötig und in keinster Weise personell leistbar. Ein Arzt kann entweder in seiner Praxis seine Patienten behandeln oder im Notfallzentrum Dienst schieben. Mir ist nicht klar, wie die ohnehin schon so knappe Arztzeit aufgeteilt werden soll, um dieser geplanten Reform gerecht zu werden.“
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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt am 14. April 2026
Foto: KVSA-Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme. © KVSA / Rayk Weber
