Mehr als 350 Verurteilte vermeiden Haft durch gemeinnützige Arbeit

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In Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr rund 350 Verurteilte ihre Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit abgewendet. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mitgeteilt. Damit seien insgesamt 12.000 Hafttage vermieden worden. – Ein Tag Haft wird dabei in der Regel in sechs Stunden gemeinnützige Arbeit umgewandelt. Mit gemeinnütziger Arbeit können nur sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden – also Haftstrafen die anfallen, wenn man eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann. (MDR Aktuell)

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