Tollwut (Rabies) – eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier

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Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Veterinärwesen, informiert über die weiterhin bestehende Gefahr durch Tollwut sowie über das richtige Vorgehen im Verdachtsfall.

Die Tollwut ist eine akute, durch Viren verursachte Infektionskrankheit, die das zentrale Nervensystem befällt. Als Zoonose ist sie von Tieren auf den Menschen übertragbar. Das Virus befindet sich im Speichel infizierter Tiere und wird vorrangig durch Bisse von Wild- und Haustieren auf den Menschen übertragen.

Deutschland gilt seit 2008 offiziell als frei von terrestrischer Tollwut (Tollwut bei bodenlebenden Tieren). Dennoch ist eine Einschleppung durch den Reiseverkehr und insbesondere durch den illegalen Import von Hundewelpen aus dem Ausland nicht ausgeschlossen. Dies stellt eine ständige Gefahr für Mensch und Tier dar. Im Unterschied zur terrestrischen Tollwut ist die Tollwut bei Fledermäusen in Deutschland endemisch.

Da die Krankheit nach Ausbruch nicht heilbar ist und beim Menschen fast immer tödlich verläuft, liegt der Fokus auf der Prävention sowie dem schnellen Handeln nach einer möglichen Infektion.

Kontakt mit einer Fledermaus

Bei einem Biss, Kratzer, Speichelkontakt mit Schleimhäuten oder wenn ein Kontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Gleichzeitig muss sofort mit einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) begonnen werden. Die PEP ist eine Serie von nachträglichen Impfungen, die zeitnah nach der mutmaßlichen Ansteckung erfolgen muss. Je nach Grad der Exposition besteht die PEP aus einer aktiven Immunisierung und einer einmaligen Gabe von Immunglobulinen direkt in und um den Wundbereich.

Sollte die Fledermaus auffindbar sein, wird diese über das zuständige Veterinäramt labordiagnostisch auf Tollwut untersucht. Liegt ein negativer Laborbefund der Fledermaus vor, kann die PEP beim Menschen beendet werden.

Biss durch ein Haustier (Hund, Katze, Frettchen)

Hier ist entscheidend, ob das Tier bekannt bzw. greifbar ist, sodass der Impfstatus geprüft werden kann. Verfügt das Tier über einen Impfschutz, kann eine Infektion weitestgehend ausgeschlossen werden. Fehlt der Impfschutz oder ist das Tier unbekannt, stammt aus einem Gebiet ohne Tollwut-Freiheitsstatus oder hatte zu einem Tier aus einem solchen Gebiet Kontakt bzw. ist nicht greifbar, lässt sich ein Tollwutverdacht nicht sicher ausschließen.

In diesem Fall ist unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und mit der PEP zu beginnen. Kann das Tier auf Tollwut untersucht werden, darf die PEP beim Menschen nach einem negativen Laborbefund des Tieres beendet werden. Eine Untersuchung auf Tollwut, kann jedoch nur am toten Tier sicher durchgeführt werden.

Biss durch ein Wildtier

Auf Grund des seit 2008 für Deutschland geltenden Freiheitstatus und des kontinuierlich durchgeführten Monitorings, ist die Gefahr einer Tollwutinfektion sehr gering. Dennoch sollte bei Tierbissen stets ein Arzt (m/w/d) konsultiert werden, um der erforderlichen Wundreinigung, der Kontrolle des Tetanusimpfschutzes sowie der eventuellen Notwendigkeit einer antibiotischen Behandlung Rechnung zu tragen.

Impfung beim Menschen

Eine vorbeugende Impfung wird Personen empfohlen, die engen Kontakt zu Fledermäusen haben und bei Reisen in Gebiete, in denen die Tollwut endemisch ist.

Impfpflicht bei Haustieren

Für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Europäischen Union mit Hunden, Katzen und Frettchen ist eine gültige Tollwutimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme dient nicht nur dem individuellen Immunschutz des Tieres, sondern ist eine essentielle Voraussetzung, um den Status Deutschlands als ‚tollwutfrei‘ dauerhaft zu sichern.

Bei der Tollwutimpfung von Hunden ist darauf zu achten, dass diese frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgt. Damit die Impfung anerkannt wird, muss der Hund zwingend vor der Impfung mittels injizierbarem Transponder gekennzeichnet („gechippt“) worden sein. Zudem ist der Impfschutz bei einer Erstimpfung erst nach einer Wartezeit von 21 Tagen gegeben.

Meldepflicht beim Menschen

Der Verdacht auf eine Erkrankung sowie der Tod im Zusammenhang mit Tollwut sind meldepflichtig. Auch die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers müssen an das zuständige Gesundheitsamt umgehend gemeldet werden.

Anzeigepflicht bei Tieren

Jeder Verdacht einer Tollwutinfektion bei empfänglichen Tierarten, ist dem zuständigen Veterinäramt umgehend anzuzeigen.

In gewissen Fällen kann ein Tier, zum Ausschluss einer Infektion, unter amtliche Beobachtung (Quarantäne) gestellt werden. Zeigen sich in dieser Zeit keine Symptome, liegt keine Tollwutinfektion vor.

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Quelle: Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde

Foto: Tollwut wird von Tieren auf den Menschen übertragen © iStock.com/anakeseenadee