Halle/Saale (ots) – Am Samstag, den 23. September 2023 erhielt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg fernmĂŒndlich gegen 13:30 Uhr die Meldung von der Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Erfurt nach Halle/Saale zwei mĂ€nnliche Personen ohne erforderliche Fahrscheine und Ausweispapiere befinden. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle/Saale begab sich zum Bahnsteig 7 des Hauptbahnhofs Halle, um den Sachverhalt nach Ankunft des Zuges aufzuklĂ€ren.
Der Zugbegleiter des Intercityexpresses bestĂ€tigte gegenĂŒber den Beamten die Aussagen und hĂ€ndigte ihnen die beiden Fahrpreisnacherhebungen aus. Da die Personalienfeststellung der TatverdĂ€chtigen vor Ort nicht möglich war, entschieden sich die Beamten, diese mit zur Dienststelle zu nehmen. In den DienstrĂ€umen des Bundespolizeireviers wurden die IdentitĂ€ten der beiden 48- und 33-jĂ€hrigen Vietnamesen festgestellt. Die fahndungsmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung der Personalien ergab im Ergebnis jeweils einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg. So wurde der 33-jĂ€hrige Vietnamese im MĂ€rz 2023 vom Amtsgericht Regensburg wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Da er weder den Zahlungen nachkam, noch sich, trotz vorheriger Ladung, dem Strafantritt stellte, wurde der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft am 14. September 2023 erlassen.
Der 48-jĂ€hrige Vietnamese wurde wegen desselben Deliktes ebenfalls im MĂ€rz dieses Jahres zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er, wie sein Begleiter, weder den Zahlungen nachkam, noch sich den Strafantritt stellte, wurde auch gegen ihn der Haftbefehl bereits im Juni dieses Jahres erlassen. Beide Polizeipflichtigen konnten die erhobene Geldstrafe bezahlen und nach Beendigung aller polizeilich notwendigen MaĂnahmen ihre Weiterreise fortsetzen. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und den Eingang der Geldstrafen. Da die MĂ€nner ohne erforderliche Ausweispapiere angetroffen wurden, besteht der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes. Dieser Sachverhalt wurde an die zustĂ€ndige Landespolizei ĂŒbergeben. Weiterhin erwartet die Beiden ein neues Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrscheins.
Text/Foto: Bundespolizei