Magdeburg (ots) – Am Montag, den 26. Juni 2023 ging den Beamten der Bundespolizeiinspektion Magdeburg ein groĂer Fisch ins Netz:
Gegen 16:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei eine mĂ€nnliche Person mit einem Fahrrad im Personentunnel fest. Der 31-JĂ€hrige wurde aufgefordert sich auszuweisen. Die ĂberprĂŒfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. So entschied das Amtsgericht Helmstedt im Dezember 2022, dass der Deutsche wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln eine Geldstrafe von 2600 Euro zu zahlen oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen zu verbĂŒĂen hat.
Da der Gesuchte weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich der ergangenen Ladung zum Strafantritt stellte, wurde am 7. Juni 2023 der Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erlassen. Die Beamten eröffneten den Gesuchten diesen, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle. Beim Betreten dieser durchsuchten die Bundespolizisten den Festgenommenen zur Eigensicherung. Dabei wurden mehrere KlipptĂŒtchen mit BetĂ€ubungsmitteln aufgefunden und beschlagnahmt.
Der Mann konnte den geforderten Geldbetrag, auch nach einem Telefonat mit einer vertrauten Person, nicht bezahlen. Daher wurde er am selbigen Tag an die Beamten einer Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Verbleib der Person durch die Bundespolizisten informiert. Dem Mann droht nun ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln.
Text/Foto: Bundespolizei