Zeugenaufruf der Bundespolizei: Bisher unbekannte TĂ€ter schieben Einkaufswagen ins Gleis – Zug kollidiert damit

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Halle(Saale) (ots) – Am Dienstag, den 19. MĂ€rz 2024 informierte die Notfallleistelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 20:30 Uhr, dass ein Zug zwischen Halle Nietleben und Halle Neustadt mit einem Hindernis kollidierte.

Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Dort angekommen gab der TriebfahrzeugfĂŒhrer der betreffenden S-Bahn an, bei einer Geschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde einen im Gleisbereich liegenden Einkaufswagen erkannt zu haben. Daraufhin leitetet er sofort eine Schnellbremsung ein und kam nach etwa 60 Metern zum Stehen. Den Einkaufswagen schob er dabei vor sich her. Anschließend entfernte er den Gegenstand aus dem Gleisbereich. Reisende befanden sich nicht im Zug, BeschĂ€digungen wurden bei der ersten Inaugenscheinnahme vor Ort nicht festgestellt.

Nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen konnte der TriebfahrzeugfĂŒhrer seine Fahrt fortsetzen. Die Streckensperrung wurde kurze Zeit spĂ€ter wieder aufgehoben. Es entstanden dennoch bei drei ZĂŒgen VerspĂ€tungen von insgesamt 121 Minuten. Zudem gab es bei sechs ZĂŒgen TeilausfĂ€lle. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Abend des 19. MĂ€rz 2024 zwi-schen Halle Nietleben und Halle Neustadt mit einem Einkaufswagen aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der TĂ€ter sich auch wĂ€hrend der Kollision noch vor Ort befanden.

Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. WeiterfĂŒhrende Informationen können auch ĂŒber das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder PersonenschĂ€den fĂŒhren kann.

Foto: S-Bahn und Einkaufswagen (c) Bundespolizei